Totalrevision des CO2-Gesetzes

Nationale Abstimmung vom 13. Juni 2021

Die Schweiz hat sich zum Pariser Klimaabkommen verpflichtet und muss deshalb ihren CO2-Ausstoss bis 2030 halbieren. Aus diesem Grund hat der Bundesrat und das Parlament ein neues CO2-Gesetz verabschiedet. Mit dem neuen Gesetz werden u.a. die CO2-Abgaben erhöht, eine Flugticketabgabe erhoben, ein Klimafonds eingeführt sowie verschärfte Ziele für Neufahrzeuge, Treibstoffimport, Gebäudeheizungen etc. vorgegeben.

Gegen dieses Gesetz wurde von der Öl-Lobby (Swissoil, ACS, Kaminfegerverband, usw.) das Referendum ergriffen mit den Argumenten, dass es eine ergebnislose Umverteilung erreicht und die Bevölkerung unnötig belastet wird. Aus den diametralen Gründen unterstützt auch eine Splittergruppe der Klimajugend ein Referendum. Das vorliegende Gesetz bringt zu wenig, die Klimagerechtigkeit wird missachtet und an alten Strukturen wird festgehalten.

 

 

Interessierte Mitarbeitende der intep haben an einem virtuellen Thementisch das vorliegende Gesetz kontrovers diskutiert und kamen zu den folgenden Schlüssen

 

  • Das Gesetz geht zu wenig weit und die Schweiz erfüllt ihre Verpflichtungen bis 2030 zu den Pariser Klimazielen voraussichtlich nicht, dafür wäre ein ambitionierteres Gesetz erforderlich.

 

  • Das Gesetz geht zu wenig weit und vernachlässigt wichtige Punkte wie beispielsweise die Suffizienz oder die Circular Economy. Ausserdem wird der Fokus stark auf die Reduktion der Treibhausgase gelegt und zu wenig auf den Erhalt der Ökosysteme.

 

  • Aufgrund der zu erwartenden Corona-Sparmassnahmen und der Polarisierung der Thematik wäre es gefährlich, das Gesetz abzulehnen. Zudem würde es den Schweizerischen Bau-, Ingenieur- und Industriestandort stärken.

 

  • Der Bund verpasst die Chance, die Schweiz als internationale Vorreiterin zum Klimaschutz zu positionieren.

 

  • Die weltweite Gerechtigkeit, z.B. jede*r Erdbewohner*in hat ein Budget von 2000 Watt resp. 1 Tonnen CO2-eq./Jahr, wird nicht berücksichtigt.

 

  • Der grösste Anteil der Schweizer Emissionen (über 50% der CH-Gesamtemissionen) fällt im Ausland an (Graue Energie) und wird nicht hinreichend berücksichtigt.

 

  • Im Gebäudebereich trifft dieses Gesetz teilweise die Mieter*innen und nicht die Eigentümer*innen. Denn die CO2-Abgaben auf Brennstoffe können wohl weiter in den Nebenkosten verrechnet werden.

 

 

Fazit der intep Mitarbeitenden zum Gesetz

 

  • Nach Ansicht der intep wird mit diesem Gesetz an bestehenden Strukturen fest-gehalten, die Klimakrise nicht entschärft und die Reduktionsziele nach dem Pariser Klimaabkommen voraussichtlich verfehlt.

 

  • Die Mehrheit der Teilnehmenden findet die Gesetzesvorlage zu wenig ambitioniert. Ein kleiner Teil verbindet das Gesetz mit einem ersten und notwendigen politischen Fortschritt und Innovation.

 

  • Unter Berücksichtigung aller Aspekte war bei der internen Schlussabstimmung eine klare Mehrheit für das neue CO2-Gesetz

 

  • Das Gesetz ist ein kleiner Schritt auf den Weg zu Netto Null. Ein Anfang, dem unbedingt weitere und innovativere Schritte folgen müssen. Die Schweiz soll eine Vorbildrolle einnehmen und aufzeigen, wie das notwendige und ambitionierte Ziel von Netto Null erreicht wird.