Umweltverträglichkeit

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Umweltverträglichkeitsprüfungen und -berichte

Als fester Bestandteil des Projektplanungsteams verschaffen wir im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung einen Überblick über die verschiedenen Umweltbereiche und deren rechtlichen Vorgaben, leiten Untersuchungen ein, koordinieren zwischen verschiedenen Stakeholdern und formulieren erforderliche Massnahmen, um sicherzustellen, dass das Vorhaben den massgebenden Umweltschutzvorschriften genügt.

Erfolgreiche Bauprojektumsetzung unter Einhaltung von Umweltschutzvorschriften

Gesetzlich verankert befasst sich die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mit den voraussehbaren Umweltauswirkungen einer projektierten Anlage und ist eine Teilprüfung des Vorhabens aus der Sicht des Umweltrechts. Ihr Ergebnis ist eine der Grundlagen für den Entscheid über ein Bauvorhaben.

Vor- und Hauptuntersuchung

In Anlehnung an die Richtlinie des Bundes für die Umweltverträglichkeitsprüfung und unter stets enger Zusammenarbeit mit allen Projektbeteiligten führen wir in einem ersten Schritt eine Voruntersuchung durch. Darin wird nach ersten Abstimmungen und eingeleiteten Analysen ersichtlich, welche Umweltbereiche mit welcher Auswirkungsrelevanz durch das Projekt tangiert werden. Die Umweltthemen sind indes:

 

  • Luftreinhaltung
  • Lärm
  • Erschütterungen, abgestrahlter Körperschall
  • Nichtionisierende Strahlung
  • Grundwasser
  • Oberflächengewässer, aquatische Ökosysteme
  • Abwasser und Entwässerung
  • Boden
  • Altlasten
  • Abfälle, umweltgefährdende Stoffe
  • Umweltgefährdende Organismen
  • Störfassvorsorge / Katastrophenschutz
  • Wald
  • Flora, Fauna, Lebensräume
  • Landschaft und Ortsbild (inkl. Lichtimmissionen)
  • Kulturdenkmäler, archäologische Stätten

 

Anhand einer Relevanzmatrix und eines Pflichtenhefts zeigen wir auf, für welche Umweltbereiche vertiefte Abklärungen getätigt werden müssen und was die Inhalte dieser Abklärungen sein sollten. In der daraus eingeleiteten Hauptuntersuchung prüfen wir, ob während der Erstellung und des Betriebs der geplanten Anlage das massgebende Umweltrecht auf Bundes- wie auch kantonaler und Normenebene eingehalten wird, informieren das Planerteam über Abweichungen, veranlassen Projektanpassungen und formulieren erforderliche Massnahmen für die nachkommenden Projektphasen. Dokumentiert wird die Hauptuntersuchung in einem Umweltverträglichkeitsbericht.

 

Umweltverträglichkeitsbericht

Der Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) ist der wichtigste Informationsträger der Überlegungen und Analysen, der verwendeten Belege und der abgeleiteten Resultate, Interpretationen und Schlussfolgerungen der Hauptuntersuchung. Es dient als wichtiges Koordinationsinstrument für alle Projektbeteiligten.

 

Im UVB beschreiben wir das Bauvorhaben und den nachfolgenden Betrieb der geplanten Anlage sowie Ausgangs- und Ist-Zustand des Projektgebiets respektive der Bauparzelle hinsichtlich der untersuchten Umweltthemen. Für die Bau- und Betriebsphase des Vorhabens dokumentieren wir zudem die für die einzelnen Umweltbereiche geltenden gesetzlichen und normativen Anforderungen und setzen diese dem aktuellen Planstand gegenüber. Die damit erarbeitete Übersicht ermöglicht unter steter Koordination mit allen Beteiligten korrigierende Projektanpassungen. Der sich daraus laufend anpassende UVB hält schlussendlich die getätigten Massnahmen sowie die verbleibenden Umweltauswirkungen pro Umweltbereich fest und formuliert erforderliche Massnahmen für die nachfolgenden Projektphasen. Dank der UVP und dem begleitenden UVB soll sichergestellt werden, dass die Baugenehmigung des projektierten Vorhabens genehmigt werden kann.

 

Aufgrund der aufgeführten Vorteile ist die Durchführung einer UVP mit UVB auch für Bauprojekte vorteilhaft, die nicht UVP-pflichtig sind. Projekt- und Pflichtenübersicht, enge Zusammenarbeit und Koordination begünstigen zudem eine termingerechte Projektabwicklung.