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Wir prüfen die Vereinbarkeit immissionsschutzrechtlicher und baurechtlicher Vorhaben mit den Anforderungen des Naturschutz-, Immissionsschutz-, Abfall- und Wasserrechts und beraten im Hinblick auf den rechtssicheren Vollzug und die Prüfinhalte der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der Strategischen Umweltprüfung (SUP). Einer unserer Interessenschwerpunkte ist die Berücksichtigung der Folgen des Klimawandels beim Vollzug der UVP und der SUP.
Wir unterstützen Vorhabenträger, Kommunen und andere Akteure bei der Anwendung der Eingriffsregelung nach dem deutschen Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und untersuchen, ob artenschutzrechtliche Vorgaben bei der Planung und dem Bau von Straßen, der Festlegung von Standorten für Windenergieanlagen oder der Sanierung einer Hausfassade zu beachten sind.