Gebäudeenergierecht

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Gebäudeenergierecht

Am 1. November 2020 ist in Deutschland das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden – kurz: Gebäudeenergiegesetz (GEG) – in Kraft getreten.

Das GEG hat das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ersetzt und stellt damit ein neues, einheitliches und aufeinander abgestimmtes Anforderungssystem für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden dar.

 

Wir beraten Sie in allen Fragen das Gebäudeenergierecht betreffend und unterstützen Sie bei der Anwendung der gesetzlichen Regelungen auf Ihr Bauvorhaben, Ihre geplante Sanierung oder Ihr Quartier.