CSRD 2026: Omnibus bringt Vereinfachung, nationale Umsetzung stockt
Die CSRD tritt 2026 in eine neue Phase ein: Mit dem Omnibus-I-Paket hat die EU Ende 2025 die Weichen für eine vereinfachte Nachhaltigkeitsberichterstattung gestellt. Gleichzeitig verzögert sich in einzelnen Mitgliedstaaten – insbesondere in Deutschland – die nationale Umsetzung. Der folgende Überblick zeigt, was Unternehmen jetzt wissen müssen.

Hintergrund: CSRD, NFRD und ESRS
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (Richtlinie (EU) 2022/2464) ersetzt die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und hebt Nachhaltigkeitsinformationen formal auf die gleiche Ebene wie die klassische Finanzberichterstattung. Unternehmen müssen demnach einen gesonderten Nachhaltigkeitsabschnitt in ihrem Lagebericht veröffentlichen, der nach einheitlichen europäischen Standards (ESRS) erstellt wird. Ziel ist es, Transparenz und Vergleichbarkeit von ESG-Daten zu erhöhen, um Kapital gezielt in nachhaltige Geschäftsmodelle zu lenken.
Neuerungen Ende 2025 (Omnibus-I-Paket): CSRD 2.0
Im Dezember 2025 billigten EU-Rat und -Parlament das Omnibus-I-Paket, das eine drastische Reduzierung der Berichtspflichten vorsieht. Die zentralen Neuerungen sind die Anhebung der Schwellenwerte auf mindestens 1.000 Mitarbeitende und einen Nettoumsatz von 450 Mio. EUR (Ausnahme sind Unternehmen der Welle 1 und 4, s.u.). Durch diese Anpassung fallen etwa 80 % der ursprünglich geplanten Unternehmen aus der unmittelbaren Berichtspflicht heraus. Börsennotierte KMU sind demnach nicht mehr berichtspflichtig, können aber freiwillig nach Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs (VSME) berichten. Zudem werden die Berichtsstandards (ESRS) deutlich vereinfacht, indem u.a. quantitative Daten priorisiert werden und branchenspezifisches Reporting freiwillig wird.
Der neue Zeitplan (die „Wellen“)
Die ursprüngliche Einteilung in Wellen wurde durch die „Stop-the-Clock“-Richtlinie (EU) 2025/794 und das Omnibus-Paket modifiziert. Hier der aktuelle Stand:
| Gruppe | Erstanwendung (Geschäftsjahr) | Erster Bericht (Jahr) | Anmerkung |
| Welle 1: Große PIE (> 500 MA, bereits NFRD-pflichtig) | 2024 | 2025 | Grundsätzlich aktiv; jedoch Übergangsregel für 2025/26 für Firmen unter den neuen Schwellenwerten möglich. |
| Welle 2: Weitere große Unternehmen (nun > 1.000 MA / 450 Mio. € Umsatz) | 2027 | 2028 | Um zwei Jahre verschoben durch „Stop-the-Clock“; viele Firmen fallen nun dauerhaft heraus. |
| Welle 3: Börsennotierte KMU | – | – | Nach dem Omnibus-Kompromiss vollständig ausgenommen. |
| Welle 4: Nicht-EU-Unternehmen (mit > 450 Mio. € EU-Umsatz) | 2028 | 2029 | Zeitplan unverändert; Fokus nun stärker auf sehr großen wirtschaftlichen Aktivitäten. |
Nationale Umsetzung 2026: Deutschland & Österreich
Während die EU-Ebene die Rahmenbedingungen lockerte, prägten Anfang 2026 unterschiedliche Fortschritte bei der nationalen Umsetzung das Bild:
- Österreich: Der Nationalrat hat am 21. Januar 2026 das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) beschlossen. Das Gesetz setzt die CSRD-Anforderungen um und integriert bereits die erhöhten Schwellenwerte des Omnibus-Pakets. Es tritt voraussichtlich Ende Februar 2026 in Kraft und gilt für Unternehmen, deren Bilanzstichtag nach der Kundmachung liegt.
- Deutschland: Hier verzögert sich die Umsetzung erheblich; ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist noch nicht erfolgt. Für deutsche Unternehmen bleibt somit der alte Rechtsrahmen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) aus 2017 gültig, also die NFRD. Das bedeutet, dass für das Berichtsjahr 2025 keine Pflicht zur Anwendung der neuen ESRS-Standards besteht, sofern das CSRD-Umsetzungsgesetz nicht rückwirkend in Kraft tritt.
Ausblick
Die Änderungen auf EU-Ebene müssen noch formell angenommen werden. Die langfristige Reichweite der CSRD bleibt durch eine Review Clause flexibel: Die EU-Kommission ist verpflichtet, bis zum 30. April 2031 zu prüfen, ob der Anwendungsbereich wieder auf Unternehmen unterhalb der aktuellen Schwellenwerte ausgeweitet werden muss.
In Deutschland bleibt die Rechtsunsicherheit vorerst bestehen, da das nationale Umsetzungsgesetz (CSRD-UmsG) nicht verabschiedet wurde. Mit dem Inkrafttreten wird nun im Laufe des Jahres 2026 gerechnet.
Fazit: Reporting bleibt wichtig
Ob verpflichtend nach ESRS oder freiwillig nach VSME: Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitsinformationen strukturiert aufbereiten, sichern sich langfristig Handlungsfähigkeit gegenüber Geschäftspartner:innen und Kapitalgeber:innen. Bei Fragen zur Einordnung oder Umsetzung stehen wir Ihnen gerne für einen unverbindlichen Austausch zur Verfügung. Zum Kontaktformular
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