Bauplanungs- und Bauordnungsrecht

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Bauplanungs- und Bauordnungsrecht

Das Bauplanungsrecht regelt die rechtliche Qualität des Bodens sowie seine Nutzbarkeit und legt fest, wie ein Grundstück oder eine Fläche bebaut werden darf. Das Bauordnungsrecht hingegen bestimmt die Anforderungen an die baubezogene Gefahrenabwehr konkreter baulicher Anlagen. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit konkreter Bauvorhaben sowie bei der rechtskonformen Durchführung von Planaufstellungsverfahren.

Das Bauplanungsrecht ist ein Teil der räumlichen Gesamtplanung. Es ist in vor allem im Baugesetzbuch (BauGB), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Planzeichenverordnung (PlanzeichenVO) geregelt. Das Bauplanungsrecht regelt die rechtliche Qualität des Bodens und seine Nutzbarkeit. Auf der Grundlage des Bauplanungsrechts legen die Gemeinden fest, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Maß eine Fläche bzw. ein Grundstück bebaut werden darf. Hierzu stellen sie, soweit es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist, Bauleitpläne auf. Während im Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde darzustellen ist, legt der Bebauungsplan parzellenscharf Art und Maß der zulässigen Bebauung eines oder mehrerer Grundstücke oder auch größerer Quartiere fest. Daneben regelt das Bauplanungsrecht die zulässige Nutzung solcher Flächen, für die kein Bebauungsplan aufgestellt ist.

 

Im Unterschied zum flächenbezogenen Bauplanungsrecht regelt das Bauordnungsrecht die Anforderungen an die baubezogene Gefahrenabwehr konkreter baulicher Anlagen. Es enthält Vorgaben für die Errichtung, Änderung, Nutzung und den Abbruch baulicher Anlagen sowie für das bauaufsichtliche Verfahren. Das Bauordnungsrecht ist in den Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer geregelt. Auf ihrer Grundlage prüfen die Kommunen die Zulässigkeit konkreter Bauvorhaben.

 

Wir unterstützen Gemeinden, Planungsbüros, private und öffentlich-rechtliche Vorhabenträger und andere Akteure bei der Prüfung der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit.