Raumplanungsrecht und Fachplanungsrecht

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Raumplanungsrecht und Fachplanungsrecht

Aufgabe der Raumplanung ist, die unterschiedlichen ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Nutzungsansprüche an den geografischen Raum aufeinander abzustimmen und Konflikte auszugleichen. Wir unterstützen vor allem die öffentliche Hand bei rechtlichen Fragestellungen der Raumplanung.

In Deutschland wird die Raumplanung vor allem durch das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes für die Bundes-, Landes- und Regionalplanung und das Baugesetzbuch (BauGB) für die kommunale Bauleitplanung geregelt. In der Schweiz bildet das Raumplanungsgesetz (RPL) die Grundlage der Raumentwicklung. Daneben gibt es in beiden Staaten eine Vielzahl von Fachplanungsgesetzen, die Raumrelevanz besitzen. Dazu gehören etwa die Landschaftsplanung des deutschen Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) oder die Hochwasserschutzplanung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).

 

Wir beraten insbesondere die öffentliche Hand im Hinblick auf rechtliche Fragestellungen der Raumplanung. Unsere Interessenschwerpunkte sind die Integration von Ökosystemleistungen in Planungsgesetze und Planungsprozesse, raumplanerische Konflikte sowie Umwelt- und Klimaschutz in der raumordnerischen Planung.