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Bauprodukteverordnung (BauPVO): Einstieg für Hersteller

Die EU-Bauprodukteverordnung (BauPVO), englisch Construction Products Regulation (CPR), wurde mit der Verordnung (EU) 2024/3110 neu gefasst. Sie gilt grundsätzlich ab dem 8. Januar 2026 und bringt für Unternehmen der Bauproduktebranche neue Anforderungen an Dokumentation, Nachhaltigkeit und digitale Produktinformationen. Dieser Ratgeber zeigt, was sich durch die neue EU-BauPVO ändert, welche Fristen relevant sind und welche ersten Schritte jetzt sinnvoll sind.

Visualisierung zur Bauproduktenverordnung EU 2024/3110 mit EU‑Flagge, Bauziegeln und einem Ratgeber‑Dokument zur regulatorischen Einordnung.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die EU-Bauprodukteverordnung?

Die Bauprodukteverordnung (CPR) regelt, unter welchen Voraussetzungen Bauprodukte in der EU in Verkehr gebracht und auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen. Mit der bisherigen Verordnung (EU) 305/2011 wurde dafür ein einheitlicher europäischer Rahmen geschaffen, insbesondere für CE-Kennzeichnung sowie Leistungserklärung.

Die neue Bauprodukteverordnung, Verordnung (EU) 2024/3110, entwickelt diesen Rechtsrahmen weiter und setzt dabei deutlich stärkere Akzente bei Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Sie wurde im Dezember 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht, trat am 7. Januar 2025 in Kraft und gilt grundsätzlich seit dem 8. Januar 2026.

In der Praxis erfolgt die Umstellung jedoch nicht für alle Produktbereiche gleichzeitig. Viele Pflichten greifen produktgruppenspezifisch über harmonisierte technische Spezifikationen (hTS) oder über eine Europäische Technische Bewertung (ETA). Deshalb bleiben Teile der bisherigen CPR 305/2011 in Übergangsbereichen vorläufig weiter relevant.

Was ändert sich mit der neuen BauPVO 2024?

Die neue BauPVO 2024 bringt gegenüber der bisherigen Verordnung (EU) Nr. 305/2011 vier zentrale Neuerungen:

  • Neue Dokumentationslogik: DoPC und CE-Kennzeichnung – Die bisherige Leistungserklärung (DoP) wird durch die Leistungs- und Konformitätserklärung (DoPC) ersetzt. Sie erklärt künftig Leistung und Konformität in einem Dokument, und die CE-Kennzeichnung bescheinigt nun beides.
  • Neue Datenanforderungen: Umwelt- und Nachhaltigkeitsmerkmale – Hersteller müssen künftig Umweltdaten in die DoPC integrieren, schrittweise ab 2026. Gefordert sind unter anderem Angaben zu Klimawandelpotenzialen, Eutrophierung, Ozonabbau und weiteren Umweltwirkungen gemäß Anhang II.
  • Neue digitale Bereitstellungspflicht: Digitaler Produktpass (DPP) – Für harmonisierte Bauprodukte wird künftig ein digitaler Produktpass verpflichtend. Er bündelt Produktinformationen digital und maschinenlesbar, von der DoPC über Umweltdaten bis zur technischen Dokumentation.
  • Erweiterter Kreis der Wirtschaftsakteure – Die neue CPR erfasst deutlich mehr Akteure als bisher: Online-Marktplätze, Fulfillment-Dienstleister und Wiederaufbereiter fallen neu unter die Verordnung, auch wenn sie bisher nicht direkt betroffen waren.

Für welche Produkte gilt die neue Bauprodukteverordnung?

Die Bauprodukteverordnung gilt für Bauprodukte sowie bestimmte Bestandteile von Bauprodukten oder Werkstoffe.

BauprodukteBestandteile von Bauprodukten oder Werkstoffe
Was ist gemeint?Geformte oder formlose Bauelemente und Bausätze, die dauerhaft in Bauwerke eingebaut werden
Inkl. gebrauchte und mithilfe von 3D-Druck hergestellte Produkte
Wesentliche Bestandteile von Bauprodukten
Bestandteile oder Werkstoffe, für die der Hersteller die Anwendung der Verordnung beantragt
BeispieleZement
Mauerziegel
Betonstahl
Dachfenster
Beschläge
Dichtungen
Profile

Entscheidend für die Praxis ist, ob ein Produkt von einer harmonisierten technischen Spezifikation erfasst ist – zum Beispiel einer harmonisierten europäischen Norm (hEN) – oder ob eine Europäische Technische Bewertung relevant wird. Denn davon hängen zentrale Pflichten wie die Leistungs- und Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung ab.

Anhang VII der BauPVO 2024 nennt 36 Produktfamilien, für die hTS vorgesehen sind. Dazu gehören unter anderem Produkte aus vorgefertigtem Beton, Wärmedämmungsprodukte, Geotextilien und Brandschutzprodukte. Für Hersteller ist Anhang VII damit eine wichtige Orientierung, ob ihre Produktgruppe in das harmonisierte CPR-System einbezogen wird.

Explizit ausgenommen von der CPR sind unter anderem Aufzüge, die unter die Richtlinie 2014/33/EU fallen, sowie Rolltreppen und deren Bauteile.

Übersichtsgrafik zu Produktfamilien und Querschnittsthemen der Bauproduktenverordnung mit Gruppen zu Brandschutz, gefährlichen Stoffen und ökologischer Nachhaltigkeit sowie nummerierten Bauproduktgruppen.
Eigene Darstellung nach Europäische Kommission (2025)

Wer ist von der neuen Bauprodukteverordnung betroffen?

Die neue Bauprodukteverordnung richtet sich an alle Wirtschaftsteilnehmer, die Bauprodukte in der EU in Verkehr bringen oder auf dem Markt bereitstellen – mit abgestuften Pflichten:

  • Hersteller tragen die Hauptverantwortung. Sie bewerten die Leistung, erstellen die technische Dokumentation und die Leistungs- und Konformitätserklärung (DoPC), bringen die CE-Kennzeichnung an und stellen künftig den digitalen Produktpass bereit (Art. 22).
  • Einführer (Importeure aus Drittstaaten) prüfen vor dem Inverkehrbringen, ob der Hersteller seine Pflichten erfüllt hat, ergänzen ihre eigenen Kontaktdaten auf dem Produkt und verantworten Lager- und Transportbedingungen (Art. 24).
  • Händler vergewissern sich, dass CE-Kennzeichnung, DoPC und sprachgerechte Begleitunterlagen vorhanden sind, und sorgen ebenfalls für korrekte Lager- und Transportbedingungen (Art. 25).
  • Online-Marktplatzbetreiber und Fulfillment-Dienstleister unterstützen Marktüberwachung und Rückrufe und stellen sicher, dass Kennzeichnungen und Unterlagen am Produkt verfügbar bleiben (Art. 27 und 28).
  • Zulieferer von Bestandteilen oder Werkstoffen sind nicht primär verpflichtet, werden in der Praxis aber zunehmend zur Bereitstellung produktbezogener Daten aufgefordert – insbesondere für DoPC, Umweltproduktdeklarationen (EPD) und den künftigen digitalen Produktpass.

Sonderfall Rollenwechsel zum Hersteller: Wer ein Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke vertreibt, es so verändert, dass die DoPC beeinträchtigt sein könnte, oder ihm einen anderen Verwendungszweck gibt, gilt rechtlich als Hersteller und übernimmt automatisch alle Herstellerpflichten. Reines Übersetzen oder Umverpacken löst diesen Rollenwechsel nicht aus (Art. 26).

Ab wann gilt die neue Bauprodukteverordnung?

Die neue CPR führt Anforderungen schrittweise ein. Dabei ist zu unterscheiden zwischen allgemeinen Fristen, die direkt in der Verordnung geregelt sind, und produktspezifischen Anforderungen, die weitere Rechtsakte erfordern.

Allgemeine Fristen und Übergangsregelungen

ZeitpunktWas gilt
7. Januar 2025Inkrafttreten; normungsbezogene Artikel sofort wirksam
8. Januar 2026Genereller Anwendungsbeginn; erste Umweltmerkmale nach Anhang II (a–d) schrittweise relevant
9. Januar 2030Kernindikatoren Umweltauswirkungen nach Anhang II (e–m) in DoPC verpflichtend
9. Januar 2031Europäische Bewertungsdokumente (EAD) unter altem Regime nicht mehr als Grundlage für neue ETAs nutzbar
9. Januar 2032Zusätzliche Umweltindikatoren nach Anhang II (n–s) in DoPC verpflichtend
9. Januar 2036ETAs auf Basis alter EADs nicht mehr für CE-Kennzeichnung nutzbar
Ca. 2039Voraussichtliches Ende der Übergangsphase: wesentliche Teile der alten CPR 305/2011 vollständig abgelöst

Übergangsphase: Harmonisierte technische Spezifikationen (hTS) und Normen (hEN) aus der alten BauPVO werden schrittweise auf das neue System übertragen (s.u.). Solange eine Produktgruppe noch nicht unter neuen hTS geregelt ist, gelten die bisherigen Regelungen weiter. Wesentliche Teile der alten CPR 305/2011 bleiben bis voraussichtlich 2039 – also 15 Jahre nach Inkrafttreten – parallel in Kraft.

Voraussichtliche Einführung von Rechtsakten nach Produktgruppe

Die genauen Zeitpunkte der neuen hTS für die meisten Produktgruppen stehen noch nicht fest. Einen ersten Anhaltspunkt liefert der CPR-Arbeitsplan 2026–2029 mit indikativen Zeitpunkten für den Erlass erster harmonisierter technischer Spezifikationen:

JahrProduktfamilien
2025Betonfertigteile (Nr. 1) – Norm im Entwurfstatus
2026Metallbauprodukte und Zubehör (Nr. 20)
2027Bauprodukte für den Straßenbau (Nr. 23)
Bodenbeläge (Nr. 19)
Zement, Baukalk und Binder (Nr. 15)
2028Schornsteine / Abgasleitungen (Nr. 6)
Gipsprodukte (Nr. 7)
Straßenausstattungen (Nr. 12)
2029Flachglas und Glasprodukte (Nr. 30)
Bauklebstoffe (Nr. 25)
Dichtungsmassen (Nr. 32)
Brandschutzabschottungen / ‑bekleidungen (Nr. 35)
Türen / Fenster / Fensterläden (Nr. 2)
Wärmedämmungsprodukte (Nr. 4)

Übergangsphase: Der Geltungsbeginn liegt jeweils mindestens 12 Monate nach Inkrafttreten des jeweiligen Rechtsakts. Für den Digitalen Produktpass für Bauprodukte gilt eine zusätzliche eigene Frist. Mehr dazu im Abschnitt zum DPP.

Hinweis: Für einige Produktfamilien werden delegierte Rechtsakte zu Produktanforderungen bereits ein Jahr vor der verbindlichen Normeneinführung erwartet: Flachglas und Glasprodukte (Nr. 30), Bauklebstoffe (Nr. 25), Dichtungsmassen für Verbindungen (Nr. 32) und Brandschutzabschottungen/-bekleidungen (Nr. 35).

Timeline zur Bauprodukteverordnung mit allgemeinen Fristen sowie erwarteten Zeiträumen für die Einführung und Anwendung produktgruppenspezifischer Rechtsakte.
Bauprodukteverordnung-Timline: Allgemeinen Fristen und erwartete Zeiträume für produktgruppenspezifische Rechtsakte.

BauPVO 2024: Die Änderungen im Detail

DoPC und CE-Kennzeichnung

Die Leistungs- und Konformitätserklärung (DoPC) ersetzt die bisherige Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP). Der wesentliche Unterschied: Die DoP erklärte ausschließlich die Leistung eines Produkts in Bezug auf seine wesentlichen Merkmale. Die DoPC erklärt darüber hinaus auch die Konformität mit geltenden Produktanforderungen.

Das Format der DoPC ist in Anhang V der Verordnung festgelegt und umfasst unter anderem:

  • Produktbeschreibung inkl. eindeutigem Kenncode, Kategorie und Verwendungszweck
  • Erklärte Leistungen in Bezug auf wesentliche Merkmale gemäß Anhang I (grundlegende Anforderungen an Bauwerke) und Anhang II (Umweltmerkmale)
  • Geltende Produktanforderungen gemäß Anhang III und deren Erfüllung
  • Angaben zu Hersteller, notifizierten Stellen und angewandten technischen Spezifikationen

Die CE-Kennzeichnung setzt eine gültige DoPC voraus. Inhaltlich wurde sie verschlankt: Leistungsangaben zu wesentlichen Merkmalen sind nicht mehr direkt aufzuführen. Stattdessen wird die Verbindung zur DoPC und künftig zum digitalen Produktpass über einen Datenträger hergestellt.

Mit der Erstellung der DoPC übernimmt der Hersteller die rechtliche Verantwortung für die Konformität des Produkts mit der erklärten Leistung und den geltenden Produktanforderungen. Liegt keine DoPC vor, obwohl eine solche erforderlich ist, darf das Produkt nicht auf dem Markt bereitgestellt werden.

Nachhaltigkeitsanforderungen: Die Rolle von Umweltproduktdeklarationen (EPDs)

Die neue CPR verankert Nachhaltigkeit erstmals verbindlich in der Bauproduktebewertung. Hersteller müssen künftig Umweltdaten zu ihren Produkten erheben und in der DoPC deklarieren. Die Grundlage dafür bildet Anhang II der Verordnung, der eine gestaffelte Liste von Umweltmerkmalen vorgibt.

Ab 8. Januar 2026Ab 9. Januar 2030Ab 9. Januar 2032
KategorieI) Auswirkungen auf den Klimawandel (Anhang II, a–d)II) Kernindikatoren Umweltauswirkungen (Anhang II, e–m)III) Zusätzliche Umweltindikatoren (Anhang II, n–s)
IndikatorenKlimawandelpotenzial gesamt Klimawandelpotenzial fossil Klimawandelpotenzial biogen Klimawandelpotenzial LandnutzungOzonabbau
Versauerung
Eutrophierung (Süßwasser, Salzwasser, Land)
Photochemische Ozonbildung
Abiotische Ressourcen (Mineralien, Metalle, fossile Energieträger)
Wassernutzung
Feinstaubemissionen
Ionisierende Strahlung
Ökotoxizität (Süßwasser) Humantoxizität (kanzerogen/nicht kanzerogen)
Mit Landnutzung verbundene Wirkungen

Die geforderten Umweltdaten entsprechen den Umweltwirkungskategorien gemäß EN 15804+A2, der zentralen Norm für Umweltproduktdeklarationen (Environmental Product Declaration, EPD). Eine EPD ist damit keine formale Pflicht der BauPVO, aber die methodisch naheliegende und in der Praxis bewährte Grundlage für die Erfüllung der Deklarationspflichten.

Digitaler Produktpass für Bauprodukte

Die neue CPR verpflichtet Hersteller harmonisierter Bauprodukte künftig zur Bereitstellung eines digitalen Produktpasses (DPP). Der Bau-DPP bündelt produktbezogene Informationen digital und maschinenlesbar, von der DoPC über Umweltdaten bis zur technischen Dokumentation, und ist über einen am Produkt angebrachten Datenträger wie einen QR-Code abrufbar.

Der DPP für Bauprodukte wird über einen eigenen Rechtsakt im Rahmen der Bauprodukteverordnung eingeführt, der inhaltlich eng mit dem DPP-System der EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) abgestimmt ist. Der entsprechende System-Rechtsakt wird frühestens für H2 2026 erwartet; die DPP-Pflicht für Bauprodukte greift frühestens 18 Monate danach.

Visualisierung des Digitalen Produktpasses mit QR‑Code an einem Bauprodukt und verknüpften Informationen zu Materialien, Lieferkette, CO₂‑Fußabdruck, Reparatur und Recycling.

BauPVO-Umsetzung: Was Hersteller jetzt tun sollten

Je nach Produktgruppe können einige Jahre vergehen, bis die Pflichten aus der Bauprodukteverordnung greifen. Doch der Aufwand für Datenerhebung, Dokumentation und digitale Infrastruktur wird häufig unterschätzt. Wer früh beginnt, verschafft sich Spielraum und vermeidet Engpässe. Fünf sinnvolle erste Schritte:

  1. Betroffenheit prüfen: Fallen meine Produkte unter eine harmonisierte technische Spezifikation (hTS) oder eine Europäische Technische Bewertung (ETA)? Anhang VII der CPR liefert eine erste Orientierung über die erfassten Produktfamilien.
  2. Bestehende Dokumentation inventarisieren: Welche DoPs, CE-Unterlagen und technischen Dokumentationen liegen vor? Was muss für die DoPC aktualisiert oder ergänzt werden?
  3. Datenlage zu Umweltmerkmalen bewerten: Liegen bereits EPD-Daten vor? Wenn nicht: Welche Daten sind für die Deklaration gemäß Anhang II erforderlich und woher kommen sie?
  4. Lieferkette einbeziehen: Viele Umweltdaten liegen bei Zulieferern. Frühzeitige Abstimmung spart Zeit und vermeidet Datenlücken.
  5. Roadmap entwickeln: Aus der CPR ergeben sich unterschiedliche Fristen, u.a. zu DoPC und DPP. Eine strukturierte Roadmap hilft, Prioritäten zu setzen und Ressourcen gezielt einzuplanen.

Jetzt CPR-Betroffenheit prüfen und Roadmap entwickeln

Die neue Bauprodukteverordnung bringt neue Anforderungen, und je nach Produktgruppe weniger Vorlaufzeit als erwartet. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Betroffenheit zu klären, Umweltproduktdeklarationen zu erstellen und eine Roadmap für DoPC und DPP zu entwickeln.

FAQ zum Digitalen Produktpass

Was ist der Unterschied zwischen ESPR und CPR?

Die EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) und die Bauprodukteverordnung (CPR) sind zwei separate EU-Verordnungen mit unterschiedlichem Anwendungsbereich, aber ähnlichen Zielen: Beide fördern Nachhaltigkeit, Transparenz und Digitalisierung entlang der Produktlieferkette. Die ESPR gilt produktübergreifend für eine Vielzahl von Produktkategorien und schafft den regulatorischen Rahmen für den Digitalen Produktpass. Die CPR gilt spezifisch für Bauprodukte und regelt deren Inverkehrbringen im EU-Binnenmarkt, insbesondere über CE-Kennzeichnung und Leistungs- und Konformitätserklärung.

Für Bauprodukte gilt die CPR als sogenannte Lex Specialis: Sie geht der ESPR vor, wo beide Verordnungen dieselbe Produktgruppe betreffen. Beim Digitalen Produktpass für Bauprodukte ist die Abgrenzung besonders relevant: Der Bau-DPP wird nicht direkt über die ESPR eingeführt, sondern über einen eigenen Rechtsakt im Rahmen der CPR, der inhaltlich eng mit dem ESPR-System abgestimmt ist.

Was passiert, wenn ich keine DoPC erstelle?

Liegt keine Leistungs- und Konformitätserklärung (DoPC) vor, obwohl eine solche erforderlich ist, darf das Produkt nicht auf dem Markt bereitgestellt werden. Das gilt sowohl für das erstmalige Inverkehrbringen als auch für die weitere Bereitstellung durch Händler und andere Wirtschaftsakteure.

Darüber hinaus verpflichtet die Bauprodukteverordnung die Mitgliedstaaten, Sanktionen für Verstöße festzulegen. Diese müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Die konkreten Sanktionen werden national geregelt und müssen der Kommission bis zum 8. Dezember 2026 mitgeteilt werden. Sie können je nach Mitgliedstaat unterschiedlich ausfallen.

Welche Pflichten gelten 2026 nach der neuen Bauprodukteverordnung?

Ab dem 8. Januar 2026 gilt die neue Bauprodukteverordnung grundsätzlich. Das bedeutet jedoch nicht, dass alle Pflichten sofort für alle Produkte greifen. Die konkreten Anforderungen hängen davon ab, ob für eine Produktgruppe bereits neue harmonisierte technische Spezifikationen (hTS) vorliegen.

Was ab 2026 konkret gilt:

  • Für Produktgruppen, für die neue hTS erlassen wurden, gilt die Pflicht zur Erstellung einer DoPC anstelle der bisherigen DoP.
  • Für die Deklaration von Umweltmerkmalen gelten ab 8. Januar 2026 erste Pflichten: Hersteller müssen Auswirkungen auf den Klimawandel gemäß Anhang II (a–d) in der DoPC ausweisen.
  • Für Produktgruppen, die noch unter alten harmonisierten Normen der CPR 305/2011 geregelt sind, gelten die bisherigen Regelungen vorerst weiter.
Was muss ich als Händler oder Importeur konkret prüfen?

Vor dem Inverkehrbringen oder der Bereitstellung auf dem Markt prüfen Sie mindestens, ob das Produkt eine gültige CE-Kennzeichnung trägt, die Leistungs- und Konformitätserklärung (DoPC) beigefügt oder elektronisch verfügbar ist und die Begleitunterlagen in der korrekten Sprache vorliegen. Als Einführer ergänzen Sie zusätzlich Ihre eigenen Kontaktdaten auf dem Produkt und prüfen, ob der Hersteller die technische Dokumentation erstellt hat. Solange das Produkt in Ihrer Verantwortung liegt, müssen Lager- und Transportbedingungen die deklarierte Leistung wahren.

Achtung Rollenwechsel: Vertreiben Sie ein Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke, verändern Sie es oder geben Sie ihm einen anderen Verwendungszweck, gelten Sie rechtlich als Hersteller und übernehmen automatisch alle Herstellerpflichten – einschliesslich eigener DoPC und technischer Dokumentation.

Sind EPDs unter der neuen BauPVO Pflicht?

Nein, eine Umweltproduktdeklaration (EPD) ist keine formale Pflicht der neuen Bauprodukteverordnung. Verpflichtend ist die Deklaration bestimmter Umweltdaten in der Leistungs- und Konformitätserklärung (DoPC), schrittweise ab 2026 gemäß Anhang II.

Die geforderten Umweltdaten entsprechen jedoch den Umweltwirkungskategorien gemäß EN 15804+A2, auf der EPDs basieren. Eine EPD ist damit die methodisch naheliegende und in der Praxis bewährte Grundlage für die Erfüllung der Deklarationspflichten. Wer bereits EPDs hat, ist klar im Vorteil.

Was ist eine harmonisierte technische Spezifikation (hTS)?

Harmonisierte technische Spezifikationen (hTS) sind der Oberbegriff für alle technischen Regelwerke, die im Rahmen der CPR auf EU-Ebene verbindlich sind. Sie legen fest, welche wesentlichen Merkmale für eine Bauproduktfamilie relevant sind und wie deren Leistung bewertet wird, und bilden die Grundlage für CE-Kennzeichnung und DoPC. Konkret umfasst der Begriff hTS:

  • Harmonisierte europäische Normen (hEN): Von Normungsorganisationen erarbeitete Normen, die die Kommission durch Durchführungsrechtsakte verbindlich macht.
  • Direkte Durchführungsrechtsakte: Legt die Kommission die technischen Vorgaben selbst fest, wenn keine passende Norm existiert oder diese Mängel aufweist.
  • Delegierte Rechtsakte: Ergänzen die hTS um verbindliche Produktanforderungen zu Sicherheit, Funktionalität und Umwelt, Informationspflichten sowie die anzuwendenden Bewertungs- und Überprüfungssysteme.

Für Produkte, die nicht von einer hTS erfasst sind, gibt es einen eigenen Pfad: Auf Basis eines Europäischen Bewertungsdokuments (EAD) kann ein Hersteller eine Europäische Technische Bewertung (ETA) für sein spezifisches Produkt beantragen. Produkte mit einer gültigen ETA erhalten denselben rechtlichen Status wie Produkte unter einer hTS und dürfen die CE-Kennzeichnung tragen.

Was ist eine harmonisierte europäische Norm (hEN)?

Eine harmonisierte europäische Norm (hEN) ist eine technische Norm, die von einer europäischen Normungsorganisation – in der Regel CEN oder CENELEC – erarbeitet und von der EU-Kommission durch einen Durchführungsrechtsakt verbindlich gemacht wurde. Damit wird sie zur harmonisierten technischen Spezifikation (hTS) im Sinne der CPR.

Eine hEN legt für eine bestimmte Bauproduktfamilie fest, welche wesentlichen Merkmale zu bewerten sind, welche Prüf- und Berechnungsmethoden anzuwenden sind und welche Leistungsklassen oder -stufen gelten. Sobald eine hEN für eine Produktfamilie verbindlich wird, müssen Hersteller die DoPC erstellen und dürfen die CE-Kennzeichnung anbringen.

Was ist ein Europäisches Bewertungsdokument (EAD)?

Ein Europäisches Bewertungsdokument (EAD) ist ein technisches Dokument, das für Bauprodukte erstellt wird, die nicht oder nicht vollständig von einer harmonisierten technischen Spezifikation (hTS) erfasst sind. Es legt fest, nach welchen Methoden die Leistung eines solchen Produkts in Bezug auf seine wesentlichen Merkmale bewertet wird.

EADs werden von der Technischen Bewertungsstelle (TAB) erarbeitet, die der Hersteller mit der Bewertung seines Produkts beauftragt. Wichtig: Ein EAD ist ausdrücklich keine hTS im Sinne der CPR, sondern bildet die Grundlage für die Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA) für das spezifische Produkt des Herstellers.

Was ist eine Europäische Technische Bewertung (ETA)?

Eine Europäische Technische Bewertung (ETA) ist ein produktspezifisches Dokument, das die Leistung eines Bauprodukts in Bezug auf seine wesentlichen Merkmale bescheinigt. Sie wird von einer Technischen Bewertungsstelle (TAB) auf Antrag des Herstellers ausgestellt und basiert auf dem zugehörigen Europäischen Bewertungsdokument (EAD).

Eine ETA kommt für Produkte in Frage, die nicht oder nicht vollständig von einer harmonisierten europäischen Norm (hEN) erfasst sind, typischerweise innovative oder nicht-standardisierte Bauprodukte. Produkte mit einer gültigen ETA erhalten denselben rechtlichen Status wie Produkte unter einer hTS: Der Hersteller darf die CE-Kennzeichnung anbringen und muss eine DoPC erstellen.

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