de

Was sich 2026 regulatorisch ändert: Vier neue Ratgeber

Ab 2026 werden mehrere EU- und Schweizer Regelwerke in der Praxis wirksam, die Hersteller, Inverkehrbringer und Vertriebsorganisationen direkt betreffen. Einige sind bereits beschlossen oder in Kraft, ihre Pflichten greifen jedoch erst jetzt oder in den kommenden Monaten. Intep hat die wichtigsten Entwicklungen in vier neuen Ratgebern zusammengefasst. Jeder Beitrag erklärt die Anforderungen, ordnet den Zeitplan ein und zeigt, welche Schritte Unternehmen jetzt einleiten sollten.

Grüner Sessel mit QR‑Code, der Informationen des Digitalen Produktpasses wie CO₂‑Fußabdruck, Materialien, Lieferkette, Reparatur und Recycling visualisiert.

Digitaler Produktpass: Der DPP wird zum zentralen Datenträger für Produktinformationen entlang der Lieferkette und kommt sektorweise zur Anwendung. Der Ratgeber beschreibt, welche Daten die ESPR und die produktspezifischen Rechtsakte vorgeben, wie der Rollout über Batterien, Bauprodukte, Textilien und weitere Produktgruppen verläuft und in welchen Schritten Unternehmen ihre Betroffenheit klären, Datenlücken schließen und eine Roadmap aufbauen. Umweltproduktdeklarationen spielen dabei eine besondere Rolle.

Bauprodukteverordnung: Die neue BauPVO gilt seit Januar 2026 und führt vier zentrale Neuerungen ein: die Leistungs- und Konformitätserklärung (DoPC) als Nachfolger der DoP, verbindliche Umweltmerkmale, einen digitalen Produktpass für harmonisierte Bauprodukte und einen erweiterten Kreis verpflichteter Wirtschaftsakteure. Der Ratgeber erklärt die gestaffelten Fristen bis 2032, ordnet die Rolle von Umweltproduktdeklarationen ein und nennt fünf erste Schritte für Hersteller.

EmpCo-Richtlinie: Die Empowering Consumers Directive verbietet ab dem 27. September 2026 EU-weit pauschale Umweltaussagen ohne belastbare Nachweise, untersagt produktbezogene Klimaneutralitätsclaims auf Basis reiner Kompensation, schließt selbst entwickelte Öko-Siegel ohne unabhängige Zertifizierung aus und verlangt überprüfbare Umsetzungspläne für Zukunftsversprechen. Der Ratgeber erklärt die zentralen Verbote anhand konkreter Werbebeispiele, zeigt auf, wie Ökobilanzen, EPDs und Treibhausgasbilanzen die methodische Nachweisgrundlage liefern, und beschreibt einen sechsstufigen Umsetzungsprozess von der Bestandsaufnahme über die Risiko-Klassifizierung bis zum Freigabeprozess.

UWG Schweiz: Das UWG regelt seit 1986 fairen Wettbewerb in der Schweiz und wurde am 1. Januar 2025 um ein Greenwashing-Verbot ergänzt: Art. 3 Abs. 1 lit. x UWG erklärt Klimaaussagen für unlauter, die sich nicht durch objektive und überprüfbare Grundlagen belegen lassen. Der Ratgeber ordnet das neue Verbot in die zentralen UWG-Tatbestände ein, von irreführender Werbung über Spam und aggressive Verkaufsmethoden bis zu missbräuchlichen AGB, und zeigt, welche qualitativen, quantitativen und zukunftsbezogenen Klimaaussagen unter die Belegpflicht fallen. Treibhausgasbilanzen, Ökobilanzen sowie wissenschaftsbasierte Reduktionsstrategien beschreibt er als praktikable Methoden, um Klimaaussagen rechtssicher zu belegen.

Sie wollen wissen, was die neuen Regelwerke für Ihr Unternehmen bedeuten?

Intep unterstützt bei der Auslegung der Anforderungen, beim Aufbau der nötigen Datenstrukturen und bei der Überarbeitung von Produkt- und Marketingaussagen. Kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch.

Immer auf dem neuesten Stand bleiben

Der intep-Newsletter informiert zu aktuellen Entwicklungen der Nachhaltigkeit, beschreibt Lösungsvorschläge und präsentiert passende Angebote aus unserem Leistungskatalog.

    Ich interessiere mich für Inhalte zu:


    Wenn Sie das Formular absenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten zum Zweck der Zusendung eines E-Mail-Newsletters verwendet werden. Der Newsletter enthält Informationen zu den Angeboten von intep sowie aktuellen Themen der Nachhaltigkeit und wird ein- bis zweimal pro Monat verschickt. Ihre Daten werden ausschließlich zum genannten Zweck verwendet und nur an unseren E-Mail-Marketing-Dienstleister weitergegeben. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen und sich von diesem Newsletter abmelden.