Regionale und kommunale Energieplanung

Ganzheitliche Planung der Energieversorgung

Wie kann die Energieversorgung in einer Gemeinde oder einer Region koordiniert und auf die Entwicklung der Gemeinde abgestimmt werden? Wie kann die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern erreicht werden? Intep berät und begleitet Sie mit ausgewiesener Expertise dabei diese Fragen im Rahmen einer kommunalen und regionalen Energieplanung zu beantworten.

Eine Energieplanung koordiniert die Energieversorgung in einer Gemeinde oder einer Region, abgestimmt auf deren strukturelle Entwicklung. Ziel ist es, regionale erneuerbare Energien optimal zu nutzen, die lokale Wertschöpfung und die Effizienz zu steigern, mehr Autonomie zu gewinnen und unabhängig von fossilen Energieträgern zu werden.

 

Für eine umfassende Energieplanung sind insbesondere Gemeinden mit leitungsgebundenen Energieträgern oder mit Energiequellen von kantonaler Bedeutung prädestiniert. Aber auch Energiestädte und Gemeinden mit grösseren Neubauarealen oder mit bestehenden Arealen in Transformation profitieren von einer räumlichen Energieplanung.

 

Nachhaltige Energieversorgung

Viele Gemeinden und Regionen sind bei der Wärmeenergieversorgung stark vom Import von Heizöl und Erdgas abhängig. Zudem wird diese Energie oftmals ineffizient genutzt, unter anderem aufgrund der schlechten Gebäudehülle alter Objekte. Dadurch entstehen hohe vermeidbare Verluste, welche Umwelt und Klima schädigen und die Lebensqualität und das Portemonnaie belasten. Bei Gemeinden mit leitungsgebundenen Energieträgern, wie Gasversorgung und Fernwärme, braucht es deshalb wirtschaftlich tragbare und erneuerbare Lösungen, um eine Grundlage für neue Investitionen zu schaffen.

 

Bei der Planung einer nachhaltigen Energieversorgung gilt es also, nebst den Potenzialen auch den zukünftigen Energiebedarf zu erkennen und private wie öffentliche Akteure in den Planungsprozess zu involvieren. Fundierte Kenntnisse der Lage vor Ort, der kommunalen und regionalen Entwicklungsszenarien und der lokalen Potenziale sind dabei wesentlich. Eine ganzheitliche Energieplanung wirkt über Legislaturperioden hinaus und orientiert sich stets an der Versorgungssicherheit, der Umwelt- und Klimaverträglichkeit und der Wirtschaftlichkeit.

 

Der Energieplan (Situationsplan 1:5‘000) und der Begleitbericht zeigen den Gemeinden und Behörden auf, woran sie sich im Rahmen ihres Ermessensspielraums zu halten haben. In der Karte wird Folgendes festgehalten:

 

  • Prioritätsgebiete für ortsgebundene Abwärme- und Umweltwärmequellen sowie leitungsgebundene Energieträger Eignungsgebiete, d.h.
  • Gebietsausscheidungen, innerhalb welcher ein bestimmter Energieträger vorrangig eingesetzt werden soll
  • Standortssicherungen für Anlagen und Infrastrukturen

 

Der Planungsbericht enthält eine Situationsanalyse, Angaben zu den lokalen Potenzialen, sowie Zielsetzungen, Interessensabwägungen und Massnahmen inkl. Wirkungsabschätzung und Controlling. Die Inhalte des Energieplans sind behördenverbindlich und können beispielsweise in einer Sondernutzungsplanung grundeigentümerverbindlich verankert werden.

 

Mit unserer Fachexpertise in Energieplanung, erneuerbaren Energien und Raumplanung sowie unserer Erfahrung aus langzeitiger Beratungstätigkeit in Gemeinden und Regionen, sind wir der ideale Partner für kommunale und regionale Energieplanungen.

 

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