de

Resilienter Rechtsrahmen für Klimaanpassung im Bau

Auftraggeber:in

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)

Zeitraum

2022 – 2023

Ergebnis

Umfangreiche Entscheidungsgrundlage für dringende Änderungen im Baurecht

Hitzewellen, Starkregen, Sturm: Die Auswirkungen der Klimaveränderung auf den Gebäudebestand sind erheblich. Rechtliche Vorgaben sind ein wichtiger Faktor für mehr Resilienz im Bauwesen. Wir empfehlen eine bessere Integration von Klimaanpassung ins geltende Recht, sowohl auf inhaltlicher als auch auf sprachlicher Ebene.

Die Ausgangslage

Die Folgen des Klimawandels für Gebäude und Infrastruktur sind vielfältig und weitreichend. Die zunehmende Häufigkeit und Intensität von Extremwetterereignissen geht nicht nur mit erheblichen Kosten einher, sondern birgt auch Risiken für die menschliche Gesundheit, wie hitzebedingte Todesfälle oder Gefährdungen durch beschädigte Bausubstanzen. Die Klimaanpassung ist daher von großer Bedeutung, wobei die Wechselwirkung zwischen Gebäuden, Quartier und Umland eine große Rolle spielt.

Aktuell berücksichtigen die gesetzlichen Vorgaben die sich verändernden Verhältnisse nur bedingt. Dies verdeutlicht die Relevanz des BBSR-Forschungsprojekts „Weiterentwicklung des klimafolgenangepassten Bauens im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht“, welches im Rahmen des Forschungsprogramms „Zukunft Bau“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Zeitraum 2022 – 2023 durchgeführt wurde.

Unser Beitrag

Für das Forschungsprojekt untersuchten wir das Raumordnungs- und Bauplanungsrecht sowie des Bauordnungsrecht. Im Vordergrund stand die Frage, ob und inwieweit die Bundesgesetze Anforderungen bezüglich Anpassungsmaßnahmen beinhalten. Auch Regelungsbereiche der Länder und Kommunen analysierten wir. Auf Vorgaben der Fachgesetzgebung, der Bundes-Bauverwaltung sowie privater Regelsetzer wurde ergänzend Bezug genommen.

Bei einigen Gesetzen empfehlen wir eine sprachliche Präzisierung, um die fachgerechte Anwendung zu vereinfachen. Zudem ist eine stärkere Verankerung des Vorsorgeprinzips notwendig. Des Weiteren könnten etwa bezüglich der Landes- und Regionalplanung die Kontingentierung und das Management von Flächen verpflichtend werden, um Klimaanpassung zu fördern. Auch verschärfte Vorgaben hinsichtlich der Standortwahl für Siedlungsbereiche unter Erstellung von Gebietsbelastungstabellen erachten wir für sinnvoll.

Ihre Ansprechperson

Senior Consultant

Dr. Claudia Lösch