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Bauprodukteverordnung (BauPVO): Einstieg für Hersteller
Die EU-Bauprodukteverordnung (BauPVO), englisch Construction Products Regulation (CPR), wurde mit der Verordnung (EU) 2024/3110 neu gefasst. Sie gilt grundsätzlich ab dem 8. Januar 2026 und bringt für Unternehmen der Bauproduktebranche neue Anforderungen an Dokumentation, Nachhaltigkeit und digitale Produktinformationen. Dieser Ratgeber zeigt, was sich durch die neue EU-BauPVO ändert, welche Fristen relevant sind und welche ersten Schritte jetzt sinnvoll sind.

Inhaltsverzeichnis
- Was ist die EU-Bauprodukteverordnung?
- Was ändert sich mit der neuen BauPVO 2024?
- Für welche Produkte gilt die neue Bauprodukteverordnung?
- Wer ist von der neuen Bauprodukteverordnung betroffen?
- Ab wann gilt die neue Bauprodukteverordnung?
- BauPVO 2024: Die Änderungen im Detail
- BauPVO-Umsetzung: Was Hersteller jetzt tun sollten
Was ist die EU-Bauprodukteverordnung?
Die Bauprodukteverordnung (CPR) regelt, unter welchen Voraussetzungen Bauprodukte in der EU in Verkehr gebracht und auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen. Mit der bisherigen Verordnung (EU) 305/2011 wurde dafür ein einheitlicher europäischer Rahmen geschaffen, insbesondere für CE-Kennzeichnung sowie Leistungserklärung.
Die neue Bauprodukteverordnung, Verordnung (EU) 2024/3110, entwickelt diesen Rechtsrahmen weiter und setzt dabei deutlich stärkere Akzente bei Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Sie wurde im Dezember 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht, trat am 7. Januar 2025 in Kraft und gilt grundsätzlich seit dem 8. Januar 2026.
In der Praxis erfolgt die Umstellung jedoch nicht für alle Produktbereiche gleichzeitig. Viele Pflichten greifen produktgruppenspezifisch über harmonisierte technische Spezifikationen (hTS) oder über eine Europäische Technische Bewertung (ETA). Deshalb bleiben Teile der bisherigen CPR 305/2011 in Übergangsbereichen vorläufig weiter relevant.
Was ändert sich mit der neuen BauPVO 2024?
Die neue BauPVO 2024 bringt gegenüber der bisherigen Verordnung (EU) Nr. 305/2011 vier zentrale Neuerungen:
- Neue Dokumentationslogik: DoPC und CE-Kennzeichnung – Die bisherige Leistungserklärung (DoP) wird durch die Leistungs- und Konformitätserklärung (DoPC) ersetzt. Sie erklärt künftig Leistung und Konformität in einem Dokument, und die CE-Kennzeichnung bescheinigt nun beides.
- Neue Datenanforderungen: Umwelt- und Nachhaltigkeitsmerkmale – Hersteller müssen künftig Umweltdaten in die DoPC integrieren, schrittweise ab 2026. Gefordert sind unter anderem Angaben zu Klimawandelpotenzialen, Eutrophierung, Ozonabbau und weiteren Umweltwirkungen gemäß Anhang II.
- Neue digitale Bereitstellungspflicht: Digitaler Produktpass (DPP) – Für harmonisierte Bauprodukte wird künftig ein digitaler Produktpass verpflichtend. Er bündelt Produktinformationen digital und maschinenlesbar, von der DoPC über Umweltdaten bis zur technischen Dokumentation.
- Erweiterter Kreis der Wirtschaftsakteure – Die neue CPR erfasst deutlich mehr Akteure als bisher: Online-Marktplätze, Fulfillment-Dienstleister und Wiederaufbereiter fallen neu unter die Verordnung, auch wenn sie bisher nicht direkt betroffen waren.
Für welche Produkte gilt die neue Bauprodukteverordnung?
Die Bauprodukteverordnung gilt für Bauprodukte sowie bestimmte Bestandteile von Bauprodukten oder Werkstoffe.
| Bauprodukte | Bestandteile von Bauprodukten oder Werkstoffe | |
| Was ist gemeint? | Geformte oder formlose Bauelemente und Bausätze, die dauerhaft in Bauwerke eingebaut werden Inkl. gebrauchte und mithilfe von 3D-Druck hergestellte Produkte | Wesentliche Bestandteile von Bauprodukten Bestandteile oder Werkstoffe, für die der Hersteller die Anwendung der Verordnung beantragt |
| Beispiele | Zement Mauerziegel Betonstahl Dachfenster | Beschläge Dichtungen Profile |
Entscheidend für die Praxis ist, ob ein Produkt von einer harmonisierten technischen Spezifikation erfasst ist – zum Beispiel einer harmonisierten europäischen Norm (hEN) – oder ob eine Europäische Technische Bewertung relevant wird. Denn davon hängen zentrale Pflichten wie die Leistungs- und Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung ab.
Anhang VII der BauPVO 2024 nennt 36 Produktfamilien, für die hTS vorgesehen sind. Dazu gehören unter anderem Produkte aus vorgefertigtem Beton, Wärmedämmungsprodukte, Geotextilien und Brandschutzprodukte. Für Hersteller ist Anhang VII damit eine wichtige Orientierung, ob ihre Produktgruppe in das harmonisierte CPR-System einbezogen wird.
Explizit ausgenommen von der CPR sind unter anderem Aufzüge, die unter die Richtlinie 2014/33/EU fallen, sowie Rolltreppen und deren Bauteile.

Wer ist von der neuen Bauprodukteverordnung betroffen?
Die neue Bauprodukteverordnung richtet sich an alle Wirtschaftsteilnehmer, die Bauprodukte in der EU in Verkehr bringen oder auf dem Markt bereitstellen – mit abgestuften Pflichten:
- Hersteller tragen die Hauptverantwortung. Sie bewerten die Leistung, erstellen die technische Dokumentation und die Leistungs- und Konformitätserklärung (DoPC), bringen die CE-Kennzeichnung an und stellen künftig den digitalen Produktpass bereit (Art. 22).
- Einführer (Importeure aus Drittstaaten) prüfen vor dem Inverkehrbringen, ob der Hersteller seine Pflichten erfüllt hat, ergänzen ihre eigenen Kontaktdaten auf dem Produkt und verantworten Lager- und Transportbedingungen (Art. 24).
- Händler vergewissern sich, dass CE-Kennzeichnung, DoPC und sprachgerechte Begleitunterlagen vorhanden sind, und sorgen ebenfalls für korrekte Lager- und Transportbedingungen (Art. 25).
- Online-Marktplatzbetreiber und Fulfillment-Dienstleister unterstützen Marktüberwachung und Rückrufe und stellen sicher, dass Kennzeichnungen und Unterlagen am Produkt verfügbar bleiben (Art. 27 und 28).
- Zulieferer von Bestandteilen oder Werkstoffen sind nicht primär verpflichtet, werden in der Praxis aber zunehmend zur Bereitstellung produktbezogener Daten aufgefordert – insbesondere für DoPC, Umweltproduktdeklarationen (EPD) und den künftigen digitalen Produktpass.
Sonderfall Rollenwechsel zum Hersteller: Wer ein Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke vertreibt, es so verändert, dass die DoPC beeinträchtigt sein könnte, oder ihm einen anderen Verwendungszweck gibt, gilt rechtlich als Hersteller und übernimmt automatisch alle Herstellerpflichten. Reines Übersetzen oder Umverpacken löst diesen Rollenwechsel nicht aus (Art. 26).
Ab wann gilt die neue Bauprodukteverordnung?
Die neue CPR führt Anforderungen schrittweise ein. Dabei ist zu unterscheiden zwischen allgemeinen Fristen, die direkt in der Verordnung geregelt sind, und produktspezifischen Anforderungen, die weitere Rechtsakte erfordern.
Allgemeine Fristen und Übergangsregelungen
| Zeitpunkt | Was gilt |
| 7. Januar 2025 | Inkrafttreten; normungsbezogene Artikel sofort wirksam |
| 8. Januar 2026 | Genereller Anwendungsbeginn; erste Umweltmerkmale nach Anhang II (a–d) schrittweise relevant |
| 9. Januar 2030 | Kernindikatoren Umweltauswirkungen nach Anhang II (e–m) in DoPC verpflichtend |
| 9. Januar 2031 | Europäische Bewertungsdokumente (EAD) unter altem Regime nicht mehr als Grundlage für neue ETAs nutzbar |
| 9. Januar 2032 | Zusätzliche Umweltindikatoren nach Anhang II (n–s) in DoPC verpflichtend |
| 9. Januar 2036 | ETAs auf Basis alter EADs nicht mehr für CE-Kennzeichnung nutzbar |
| Ca. 2039 | Voraussichtliches Ende der Übergangsphase: wesentliche Teile der alten CPR 305/2011 vollständig abgelöst |
Übergangsphase: Harmonisierte technische Spezifikationen (hTS) und Normen (hEN) aus der alten BauPVO werden schrittweise auf das neue System übertragen (s.u.). Solange eine Produktgruppe noch nicht unter neuen hTS geregelt ist, gelten die bisherigen Regelungen weiter. Wesentliche Teile der alten CPR 305/2011 bleiben bis voraussichtlich 2039 – also 15 Jahre nach Inkrafttreten – parallel in Kraft.
Voraussichtliche Einführung von Rechtsakten nach Produktgruppe
Die genauen Zeitpunkte der neuen hTS für die meisten Produktgruppen stehen noch nicht fest. Einen ersten Anhaltspunkt liefert der CPR-Arbeitsplan 2026–2029 mit indikativen Zeitpunkten für den Erlass erster harmonisierter technischer Spezifikationen:
| Jahr | Produktfamilien |
| 2025 | Betonfertigteile (Nr. 1) – Norm im Entwurfstatus |
| 2026 | Metallbauprodukte und Zubehör (Nr. 20) |
| 2027 | Bauprodukte für den Straßenbau (Nr. 23) Bodenbeläge (Nr. 19) Zement, Baukalk und Binder (Nr. 15) |
| 2028 | Schornsteine / Abgasleitungen (Nr. 6) Gipsprodukte (Nr. 7) Straßenausstattungen (Nr. 12) |
| 2029 | Flachglas und Glasprodukte (Nr. 30) Bauklebstoffe (Nr. 25) Dichtungsmassen (Nr. 32) Brandschutzabschottungen / ‑bekleidungen (Nr. 35) Türen / Fenster / Fensterläden (Nr. 2) Wärmedämmungsprodukte (Nr. 4) |
Übergangsphase: Der Geltungsbeginn liegt jeweils mindestens 12 Monate nach Inkrafttreten des jeweiligen Rechtsakts. Für den Digitalen Produktpass für Bauprodukte gilt eine zusätzliche eigene Frist. Mehr dazu im Abschnitt zum DPP.
Hinweis: Für einige Produktfamilien werden delegierte Rechtsakte zu Produktanforderungen bereits ein Jahr vor der verbindlichen Normeneinführung erwartet: Flachglas und Glasprodukte (Nr. 30), Bauklebstoffe (Nr. 25), Dichtungsmassen für Verbindungen (Nr. 32) und Brandschutzabschottungen/-bekleidungen (Nr. 35).

BauPVO 2024: Die Änderungen im Detail
DoPC und CE-Kennzeichnung
Die Leistungs- und Konformitätserklärung (DoPC) ersetzt die bisherige Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP). Der wesentliche Unterschied: Die DoP erklärte ausschließlich die Leistung eines Produkts in Bezug auf seine wesentlichen Merkmale. Die DoPC erklärt darüber hinaus auch die Konformität mit geltenden Produktanforderungen.
Das Format der DoPC ist in Anhang V der Verordnung festgelegt und umfasst unter anderem:
- Produktbeschreibung inkl. eindeutigem Kenncode, Kategorie und Verwendungszweck
- Erklärte Leistungen in Bezug auf wesentliche Merkmale gemäß Anhang I (grundlegende Anforderungen an Bauwerke) und Anhang II (Umweltmerkmale)
- Geltende Produktanforderungen gemäß Anhang III und deren Erfüllung
- Angaben zu Hersteller, notifizierten Stellen und angewandten technischen Spezifikationen
Die CE-Kennzeichnung setzt eine gültige DoPC voraus. Inhaltlich wurde sie verschlankt: Leistungsangaben zu wesentlichen Merkmalen sind nicht mehr direkt aufzuführen. Stattdessen wird die Verbindung zur DoPC und künftig zum digitalen Produktpass über einen Datenträger hergestellt.
Mit der Erstellung der DoPC übernimmt der Hersteller die rechtliche Verantwortung für die Konformität des Produkts mit der erklärten Leistung und den geltenden Produktanforderungen. Liegt keine DoPC vor, obwohl eine solche erforderlich ist, darf das Produkt nicht auf dem Markt bereitgestellt werden.
Nachhaltigkeitsanforderungen: Die Rolle von Umweltproduktdeklarationen (EPDs)
Die neue CPR verankert Nachhaltigkeit erstmals verbindlich in der Bauproduktebewertung. Hersteller müssen künftig Umweltdaten zu ihren Produkten erheben und in der DoPC deklarieren. Die Grundlage dafür bildet Anhang II der Verordnung, der eine gestaffelte Liste von Umweltmerkmalen vorgibt.
| Ab 8. Januar 2026 | Ab 9. Januar 2030 | Ab 9. Januar 2032 | |
| Kategorie | I) Auswirkungen auf den Klimawandel (Anhang II, a–d) | II) Kernindikatoren Umweltauswirkungen (Anhang II, e–m) | III) Zusätzliche Umweltindikatoren (Anhang II, n–s) |
| Indikatoren | Klimawandelpotenzial gesamt Klimawandelpotenzial fossil Klimawandelpotenzial biogen Klimawandelpotenzial Landnutzung | Ozonabbau Versauerung Eutrophierung (Süßwasser, Salzwasser, Land) Photochemische Ozonbildung Abiotische Ressourcen (Mineralien, Metalle, fossile Energieträger) Wassernutzung | Feinstaubemissionen Ionisierende Strahlung Ökotoxizität (Süßwasser) Humantoxizität (kanzerogen/nicht kanzerogen) Mit Landnutzung verbundene Wirkungen |
Die geforderten Umweltdaten entsprechen den Umweltwirkungskategorien gemäß EN 15804+A2, der zentralen Norm für Umweltproduktdeklarationen (Environmental Product Declaration, EPD). Eine EPD ist damit keine formale Pflicht der BauPVO, aber die methodisch naheliegende und in der Praxis bewährte Grundlage für die Erfüllung der Deklarationspflichten.
Digitaler Produktpass für Bauprodukte
Die neue CPR verpflichtet Hersteller harmonisierter Bauprodukte künftig zur Bereitstellung eines digitalen Produktpasses (DPP). Der Bau-DPP bündelt produktbezogene Informationen digital und maschinenlesbar, von der DoPC über Umweltdaten bis zur technischen Dokumentation, und ist über einen am Produkt angebrachten Datenträger wie einen QR-Code abrufbar.
Der DPP für Bauprodukte wird über einen eigenen Rechtsakt im Rahmen der Bauprodukteverordnung eingeführt, der inhaltlich eng mit dem DPP-System der EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) abgestimmt ist. Der entsprechende System-Rechtsakt wird frühestens für H2 2026 erwartet; die DPP-Pflicht für Bauprodukte greift frühestens 18 Monate danach.

BauPVO-Umsetzung: Was Hersteller jetzt tun sollten
Je nach Produktgruppe können einige Jahre vergehen, bis die Pflichten aus der Bauprodukteverordnung greifen. Doch der Aufwand für Datenerhebung, Dokumentation und digitale Infrastruktur wird häufig unterschätzt. Wer früh beginnt, verschafft sich Spielraum und vermeidet Engpässe. Fünf sinnvolle erste Schritte:
- Betroffenheit prüfen: Fallen meine Produkte unter eine harmonisierte technische Spezifikation (hTS) oder eine Europäische Technische Bewertung (ETA)? Anhang VII der CPR liefert eine erste Orientierung über die erfassten Produktfamilien.
- Bestehende Dokumentation inventarisieren: Welche DoPs, CE-Unterlagen und technischen Dokumentationen liegen vor? Was muss für die DoPC aktualisiert oder ergänzt werden?
- Datenlage zu Umweltmerkmalen bewerten: Liegen bereits EPD-Daten vor? Wenn nicht: Welche Daten sind für die Deklaration gemäß Anhang II erforderlich und woher kommen sie?
- Lieferkette einbeziehen: Viele Umweltdaten liegen bei Zulieferern. Frühzeitige Abstimmung spart Zeit und vermeidet Datenlücken.
- Roadmap entwickeln: Aus der CPR ergeben sich unterschiedliche Fristen, u.a. zu DoPC und DPP. Eine strukturierte Roadmap hilft, Prioritäten zu setzen und Ressourcen gezielt einzuplanen.
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Die neue Bauprodukteverordnung bringt neue Anforderungen, und je nach Produktgruppe weniger Vorlaufzeit als erwartet. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Betroffenheit zu klären, Umweltproduktdeklarationen zu erstellen und eine Roadmap für DoPC und DPP zu entwickeln.
FAQ zum Digitalen Produktpass
Die EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) und die Bauprodukteverordnung (CPR) sind zwei separate EU-Verordnungen mit unterschiedlichem Anwendungsbereich, aber ähnlichen Zielen: Beide fördern Nachhaltigkeit, Transparenz und Digitalisierung entlang der Produktlieferkette. Die ESPR gilt produktübergreifend für eine Vielzahl von Produktkategorien und schafft den regulatorischen Rahmen für den Digitalen Produktpass. Die CPR gilt spezifisch für Bauprodukte und regelt deren Inverkehrbringen im EU-Binnenmarkt, insbesondere über CE-Kennzeichnung und Leistungs- und Konformitätserklärung.
Für Bauprodukte gilt die CPR als sogenannte Lex Specialis: Sie geht der ESPR vor, wo beide Verordnungen dieselbe Produktgruppe betreffen. Beim Digitalen Produktpass für Bauprodukte ist die Abgrenzung besonders relevant: Der Bau-DPP wird nicht direkt über die ESPR eingeführt, sondern über einen eigenen Rechtsakt im Rahmen der CPR, der inhaltlich eng mit dem ESPR-System abgestimmt ist.
Liegt keine Leistungs- und Konformitätserklärung (DoPC) vor, obwohl eine solche erforderlich ist, darf das Produkt nicht auf dem Markt bereitgestellt werden. Das gilt sowohl für das erstmalige Inverkehrbringen als auch für die weitere Bereitstellung durch Händler und andere Wirtschaftsakteure.
Darüber hinaus verpflichtet die Bauprodukteverordnung die Mitgliedstaaten, Sanktionen für Verstöße festzulegen. Diese müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Die konkreten Sanktionen werden national geregelt und müssen der Kommission bis zum 8. Dezember 2026 mitgeteilt werden. Sie können je nach Mitgliedstaat unterschiedlich ausfallen.
Ab dem 8. Januar 2026 gilt die neue Bauprodukteverordnung grundsätzlich. Das bedeutet jedoch nicht, dass alle Pflichten sofort für alle Produkte greifen. Die konkreten Anforderungen hängen davon ab, ob für eine Produktgruppe bereits neue harmonisierte technische Spezifikationen (hTS) vorliegen.
Was ab 2026 konkret gilt:
- Für Produktgruppen, für die neue hTS erlassen wurden, gilt die Pflicht zur Erstellung einer DoPC anstelle der bisherigen DoP.
- Für die Deklaration von Umweltmerkmalen gelten ab 8. Januar 2026 erste Pflichten: Hersteller müssen Auswirkungen auf den Klimawandel gemäß Anhang II (a–d) in der DoPC ausweisen.
- Für Produktgruppen, die noch unter alten harmonisierten Normen der CPR 305/2011 geregelt sind, gelten die bisherigen Regelungen vorerst weiter.
Vor dem Inverkehrbringen oder der Bereitstellung auf dem Markt prüfen Sie mindestens, ob das Produkt eine gültige CE-Kennzeichnung trägt, die Leistungs- und Konformitätserklärung (DoPC) beigefügt oder elektronisch verfügbar ist und die Begleitunterlagen in der korrekten Sprache vorliegen. Als Einführer ergänzen Sie zusätzlich Ihre eigenen Kontaktdaten auf dem Produkt und prüfen, ob der Hersteller die technische Dokumentation erstellt hat. Solange das Produkt in Ihrer Verantwortung liegt, müssen Lager- und Transportbedingungen die deklarierte Leistung wahren.
Achtung Rollenwechsel: Vertreiben Sie ein Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke, verändern Sie es oder geben Sie ihm einen anderen Verwendungszweck, gelten Sie rechtlich als Hersteller und übernehmen automatisch alle Herstellerpflichten – einschliesslich eigener DoPC und technischer Dokumentation.
Nein, eine Umweltproduktdeklaration (EPD) ist keine formale Pflicht der neuen Bauprodukteverordnung. Verpflichtend ist die Deklaration bestimmter Umweltdaten in der Leistungs- und Konformitätserklärung (DoPC), schrittweise ab 2026 gemäß Anhang II.
Die geforderten Umweltdaten entsprechen jedoch den Umweltwirkungskategorien gemäß EN 15804+A2, auf der EPDs basieren. Eine EPD ist damit die methodisch naheliegende und in der Praxis bewährte Grundlage für die Erfüllung der Deklarationspflichten. Wer bereits EPDs hat, ist klar im Vorteil.
Harmonisierte technische Spezifikationen (hTS) sind der Oberbegriff für alle technischen Regelwerke, die im Rahmen der CPR auf EU-Ebene verbindlich sind. Sie legen fest, welche wesentlichen Merkmale für eine Bauproduktfamilie relevant sind und wie deren Leistung bewertet wird, und bilden die Grundlage für CE-Kennzeichnung und DoPC. Konkret umfasst der Begriff hTS:
- Harmonisierte europäische Normen (hEN): Von Normungsorganisationen erarbeitete Normen, die die Kommission durch Durchführungsrechtsakte verbindlich macht.
- Direkte Durchführungsrechtsakte: Legt die Kommission die technischen Vorgaben selbst fest, wenn keine passende Norm existiert oder diese Mängel aufweist.
- Delegierte Rechtsakte: Ergänzen die hTS um verbindliche Produktanforderungen zu Sicherheit, Funktionalität und Umwelt, Informationspflichten sowie die anzuwendenden Bewertungs- und Überprüfungssysteme.
Für Produkte, die nicht von einer hTS erfasst sind, gibt es einen eigenen Pfad: Auf Basis eines Europäischen Bewertungsdokuments (EAD) kann ein Hersteller eine Europäische Technische Bewertung (ETA) für sein spezifisches Produkt beantragen. Produkte mit einer gültigen ETA erhalten denselben rechtlichen Status wie Produkte unter einer hTS und dürfen die CE-Kennzeichnung tragen.
Eine harmonisierte europäische Norm (hEN) ist eine technische Norm, die von einer europäischen Normungsorganisation – in der Regel CEN oder CENELEC – erarbeitet und von der EU-Kommission durch einen Durchführungsrechtsakt verbindlich gemacht wurde. Damit wird sie zur harmonisierten technischen Spezifikation (hTS) im Sinne der CPR.
Eine hEN legt für eine bestimmte Bauproduktfamilie fest, welche wesentlichen Merkmale zu bewerten sind, welche Prüf- und Berechnungsmethoden anzuwenden sind und welche Leistungsklassen oder -stufen gelten. Sobald eine hEN für eine Produktfamilie verbindlich wird, müssen Hersteller die DoPC erstellen und dürfen die CE-Kennzeichnung anbringen.
Ein Europäisches Bewertungsdokument (EAD) ist ein technisches Dokument, das für Bauprodukte erstellt wird, die nicht oder nicht vollständig von einer harmonisierten technischen Spezifikation (hTS) erfasst sind. Es legt fest, nach welchen Methoden die Leistung eines solchen Produkts in Bezug auf seine wesentlichen Merkmale bewertet wird.
EADs werden von der Technischen Bewertungsstelle (TAB) erarbeitet, die der Hersteller mit der Bewertung seines Produkts beauftragt. Wichtig: Ein EAD ist ausdrücklich keine hTS im Sinne der CPR, sondern bildet die Grundlage für die Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA) für das spezifische Produkt des Herstellers.
Eine Europäische Technische Bewertung (ETA) ist ein produktspezifisches Dokument, das die Leistung eines Bauprodukts in Bezug auf seine wesentlichen Merkmale bescheinigt. Sie wird von einer Technischen Bewertungsstelle (TAB) auf Antrag des Herstellers ausgestellt und basiert auf dem zugehörigen Europäischen Bewertungsdokument (EAD).
Eine ETA kommt für Produkte in Frage, die nicht oder nicht vollständig von einer harmonisierten europäischen Norm (hEN) erfasst sind, typischerweise innovative oder nicht-standardisierte Bauprodukte. Produkte mit einer gültigen ETA erhalten denselben rechtlichen Status wie Produkte unter einer hTS: Der Hersteller darf die CE-Kennzeichnung anbringen und muss eine DoPC erstellen.
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Digitaler Produktpass (DPP) für Unternehmen
Der Digitale Produktpass (DPP) verändert, wie Produktinformationen in der EU erfasst, geteilt und genutzt werden. Als zentrales Instrument der EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) und der Bauprodukteverordnung soll er Transparenz über den gesamten Produktlebenszyklus schaffen: von der Rohstoffgewinnung über Nutzung und Reparatur bis zur Entsorgung. Er wird in den kommenden Jahren schrittweise für erste Produktgruppen verpflichtend und betrifft Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette. Dieser Ratgeber gibt einen kompakten Überblick: Was der DPP ist, für wen er gilt, welche Daten er enthält und wie Unternehmen die Einführung sinnvoll vorbereiten.

Inhaltsverzeichnis
- Was ist der Digitale Produktpass?
- Recht: Welche EU-Verordnungen regeln den Digitalen Produktpass?
- DPP Timeline: Ab wann gilt der Digitale Produktpass für welche Produkte?
- Wer trägt Verantwortung für den Digitalen Produktpass?
- Welche Daten enthält ein Digitaler Produktpass?
- Welche Vorteile bietet der Digitale Produktpass für Unternehmen?
- DPP-Umsetzung: So bereiten Sie Ihr Unternehmen vor
- DPP-Pflichten prüfen und Roadmap entwickeln
Was ist der Digitale Produktpass?
Der Digitale Produktpass (Digital Product Passport, DPP) ist ein Datensatz, der produktspezifische Informationen bündelt, etwa zu Materialien, Komponenten, chemischen Substanzen, Reparierbarkeit, Ersatzteilen oder Recyclingfähigkeit. Er ist digital abrufbar, maschinenlesbar und in der Regel über einen am Produkt angebrachten Datenträger wie einen QR-Code oder einen NFC-Chip zugänglich.
Der DPP ist darauf ausgelegt, Informationen entlang des gesamten Produktlebenszyklus bereitzustellen – von der Rohstoffgewinnung über Herstellung und Nutzung bis zur Reparatur, Wiederverwendung oder Entsorgung. Die Daten dienen dabei unterschiedlichen Zwecken, etwa der Optimierung von Design und Materialwahl, der Unterstützung bei Nutzung und Wartung sowie der ressourcenschonenden Wiederverwendung und Entsorgung.
Anders als klassische Produktdokumentationen wie Datenblätter, Konformitätserklärungen oder Bedienungsanleitungen ist ein digitaler Produktpass kein statisches Dokument. Je nach Produktgruppe und nationalem Regelwerk können die im DPP enthaltenen Informationen ergänzt oder aktualisiert werden.
Recht: Welche EU-Verordnungen regeln den Digitalen Produktpass?
- EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) als zentrale Rechtsgrundlage: In Kraft seit Juli 2024, löst die Verordnung (EU) 2024/1781 (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, ESPR) die bisherige Ökodesign-Richtlinie ab und schafft den regulatorischen Rahmen für die schrittweise Einführung des DPP sowie für Nachhaltigkeits- und Informationsanforderungen an Produkte in der EU.
- Delegierte Rechtsakte konkretisieren die Pflichten: Welche Daten ein Digitaler Produktpass enthalten muss und für welche Produktgruppen er verpflichtend wird, ist nicht pauschal in der ESPR geregelt, sondern wird produktgruppenspezifisch durch delegierte Rechtsakte der EU-Kommission festgelegt.
- Produktspezifische Verordnungen ergänzen die ESPR: Für einzelne Produktgruppen gelten zusätzlich eigene Verordnungen, etwa die EU-Batterieverordnung (Batteriepass) oder die Bauprodukteverordnung (Construction Products Regulation, CPR) für den digitalen Produktpass im Bauproduktesektor.
- Technische Normen ergänzen den Rechtsrahmen: Sechs von acht zentralen EN-Normen – u. a. zu Datenträgern, Unique Identifiers, Datenprotokollen und Interoperabilität – haben im April 2026 die nationale Abstimmung der europäischen Normungsinstitute bestanden. Damit nimmt die technische Infrastruktur des DPP konkrete Form an.
DPP Timeline: Ab wann gilt der Digitale Produktpass für welche Produkte?
Der Digitale Produktpass wird in der EU schrittweise und produktgruppenspezifisch eingeführt. Die genauen Zeitpunkte stehen für die meisten Produktgruppen noch nicht fest. Einen Anhaltspunkt liefern der ESPR-Arbeitsplan 2025–2030 und der erste Arbeitsplan der Bauprodukteverordnung (CPR) mit indikativen Zeitpunkten für den Erlass erster Rechtsakte:
| Jahr | ESPR-Arbeitsplan 2025-2030 | CPR-Arbeitsplan 2026-2029 |
| 2025 | — | Betonfertigteile |
| 2026 | Eisen und Stahl | Metallbauprodukte und Zubehör |
| 2027 | Textilien, Reifen, Aluminium; Reparierbarkeit (u. a. Elektronik, Haushaltsgeräte) | Zement, Baukalk und Binder; Bauprodukte für den Straßenbau; Bodenbeläge |
| 2028 | Möbel | Schornsteine/Abgasleitungen; Gipsprodukte; Straßenausstattungen |
| 2029 | Matratzen; Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteil Elektronik | Flachglas und Glasprodukte; Bauklebstoffe; Dichtungsmassen; Brandschutzabschottungen/-bekleidungen; Türen/Fenster/Fensterläden; Wärmedämmungsprodukte; Betonstahl/Spannstahl; Produkte aus Bauholz |
Wichtige Übergangsfrist: Der Geltungsbeginn liegt jeweils mindestens 18 Monate nach Inkrafttreten des jeweiligen Rechtsakts.
Hinweis Bauprodukte: Bei Bauprodukten ist ein zusätzlicher Schritt vorgelagert: Bevor produktspezifische DPP-Pflichten greifen, muss die Kommission zunächst einen übergeordneten System-Rechtsakt für den Bau-DPP erlassen. Dieser wird frühestens für H2 2026 erwartet. Die früheste DPP-Pflicht für Bauprodukte liegt damit voraussichtlich ab Mitte 2028.
Sonderfall Batteriepass: Der digitale Batteriepass, geregelt in der EU-Batterieverordnung, wird ab dem 18. Februar 2027 für bestimmte Batteriekategorien verpflichtend. Erste Vorgaben zur CO₂-Fußabdruck-Deklaration gelten bereits seit Februar 2025.

Wer trägt Verantwortung für den Digitalen Produktpass?
Der Digitale Produktpass ist für alle Unternehmen relevant, die betroffene Produkte herstellen, importieren, vertreiben oder als Zulieferer Teil der Lieferkette sind. Die primäre Verantwortung liegt in der Regel bei dem Wirtschaftsakteur beziehungsweise Economic Operator, der ein betroffenes Produkt erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr bringt. Weitere Akteure haben abgestufte Pflichten entlang der Liefer- und Vertriebskette:
- Hersteller sind meist hauptverantwortlich, wenn sie ein betroffenes Produkt selbst in der EU in Verkehr bringen. Sie müssen den DPP in diesem Fall grundsätzlich bereitstellen und mit den erforderlichen Informationen befüllen.
- Importeure übernehmen diese Verantwortung häufig bei Produkten aus Drittstaaten, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden.
- Händler, Online-Plattformen und Fulfillment-Dienstleister können je nach Konstellation ebenfalls betroffen sein, haben aber in der Regel andere Prüf-, Zugangs- oder Mitwirkungspflichten als der primär verantwortliche Inverkehrbringer.
- Zulieferer sind meist nicht unmittelbar gesetzlich verpflichtet, müssen in der Praxis aber oft die erforderlichen Produkt- und Materialdaten bereitstellen.
Sonderfall Wiederaufbereitung: Wird ein Produkt grundlegend verändert, etwa durch Remanufacturing, geht die Verantwortung auf den neuen Inverkehrbringer über, der einen aktualisierten oder neuen DPP bereitstellen muss.

Welche Daten enthält ein Digitaler Produktpass?
Welche Daten ein Digitaler Produktpass enthalten muss, hängt von der jeweiligen Produktgruppe ab und wird in den produktspezifischen delegierten Rechtsakten festgelegt. Grundsätzlich lassen sich die Dateninhalte in folgende Kategorien einteilen:
- Identifikations- und Stammdaten: Produktkennung, Hersteller- und Inverkehrbringerinformationen sowie ein digitaler Verweis auf den Produktpass.
- Material- und Stoffinformationen: Angaben zur Materialzusammensetzung, zu chemischen Substanzen oder Schadstoffen sowie zur Herkunft ausgewählter Rohstoffe.
- Nachhaltigkeitsdaten: CO₂-Fußabdruck, Energieeffizienz, Ressourceneinsatz, Rezyklatanteile und weitere Umweltwirkungen.
- Nutzungs-, Reparatur- und Wartungsinformationen: Anleitungen zur sicheren Nutzung, Wartungsintervalle, Ersatzteilverfügbarkeit und Reparaturhinweise.
- End-of-Life- und Recyclinginformationen: Hinweise zu Wiederverwendung, Demontage, Recycling und Rücknahmeoptionen.
- Konformitäts- und Nachweisdaten: Verweise auf einschlägige EU-Vorgaben, Zertifizierungen und Konformitätserklärungen.
Nicht alle Datenkategorien sind für jede Produktgruppe verpflichtend. Die konkreten Anforderungen werden in den delegierten Rechtsakten für jede Produktgruppe festgelegt.
Welche Vorteile bietet der Digitale Produktpass für Unternehmen?
Der Digitale Produktpass ist nicht nur eine regulatorische Pflicht. Unternehmen, die ihn frühzeitig und strategisch angehen, können ihn als strategisches Instrument nutzen, um ihre Effizienz zu steigern und Wettbewerbsvorteile zu sichern.
- Compliance sichern und Marktzugang schützen: Frühzeitige Klärung der Betroffenheit und des Datenbedarfs vermeidet kurzfristigen Handlungsdruck. Wer rechtzeitig handelt, ist für neue DPP-Pflichten gerüstet und kann betroffene Produkte ohne Unterbrechung auf dem EU-Markt anbieten.
- Lieferkettentransparenz verbessern: Strukturierte Produktdaten erleichtern die Zusammenarbeit mit Lieferanten, verbessern die Rückverfolgbarkeit und stärken das Vertrauen bei Kund:innen und Partner:innen.
- Datenbasis für Kreislaufwirtschaft schaffen: Effizientere Reparatur, Rücknahme und Recycling durch standardisierte und digital verfügbare Produktdaten.
- Reporting-Aufwand reduzieren: Einmal strukturierte Produktdaten können für verschiedene Berichtspflichten genutzt werden (z. B. CSRD, CBAM, Lieferantenanfragen).
- Neue Geschäftsmodelle erschließen: Produktdaten als digitales Asset bieten Potenziale für neue Geschäftsmodelle wie datenbasierte Services, Reparaturangebote oder Second-Life-Konzepte.
DPP-Umsetzung: So bereiten Sie Ihr Unternehmen vor
Die Einführung des Digitalen Produktpasses bringt für viele Unternehmen erhebliche operative Veränderungen mit sich. Wer früh beginnt, hat einen entscheidenden Vorteil, denn die größten Hürden liegen nicht in der Technologie, sondern in Daten, Prozessen und Verantwortlichkeiten.
Typische Herausforderungen in der Praxis
- Datenverfügbarkeit: Viele DPP-relevante Daten — etwa zur Materialzusammensetzung oder zu Emissionen aus der Lieferkette — liegen nicht vollständig vor oder sind nicht in geeigneter Form erfasst. Neue Schnittstellen zu Zulieferern und Geschäftspartner:innen sind häufig erforderlich.
- Datenqualität: Vorhandene Daten müssen validiert, konsolidiert und in standardisierte Formate überführt werden. Das erfordert oft umfangreiche Anpassungen bestehender IT-Systeme und Prozesse.
- Prozessuale Neuausrichtung: Klare Zuständigkeiten sind entscheidend: Wer ist intern für die Befüllung des DPP verantwortlich? Wer pflegt ihn nach dem Produktverkauf? Welche Abteilungen und Lieferanten müssen eingebunden werden?
- Regulatorische Unsicherheit: Technische Spezifikationen und Datenanforderungen werden je Produktgruppe noch konkretisiert. Ein modulares Vorgehen, das schrittweise aufgebaut und angepasst werden kann, ist deshalb empfehlenswert.
Sinnvolle erste Schritte zum Digital Product Passport
- Betroffenheit prüfen: Welche Produkte fallen unter welche EU-Produktkategorie? Ab wann gilt die Pflicht konkret? Die Einordnung in den ESPR-Arbeitsplan und die produktspezifischen Rechtsakte ist der erste entscheidende Schritt.
- Zielbild definieren: Soll zunächst ein Pilotprodukt als Vorlage entwickelt werden oder direkt mehrere Produkte parallel? Welchen Mehrwert will das Unternehmen über die reine Compliance hinaus bieten? Welche Zusatzinformationen sind für Kund:innen und Lieferanten relevant? Das lässt sich gut gemeinsam mit Vertrieb und Marketing erarbeiten.
- Verantwortlichkeiten und Schnittstellen klären: Wer ist intern zuständig? Typischerweise müssen Bereiche wie F&E, Qualitätsmanagement, IT, Vertrieb und Nachhaltigkeit eingebunden werden, ebenso externe Lieferanten und Partner.
- Datenlage erfassen: Welche Daten sind bereits vorhanden, welche fehlen? Eine Gap-Analyse intern und entlang der Lieferkette, einschließlich Lieferantendaten, schafft die Grundlage für alle weiteren Schritte.
- Roadmap entwickeln: Auf Basis der Analyseergebnisse einen realistischen Zeitplan aufsetzen, ein Pilotprodukt auswählen und die nächsten Schritte zur Umsetzung strukturieren.

Die besondere Rolle von Ökobilanzen und Umweltproduktdeklarationen
Für viele Produktgruppen wird der Digitale Produktpass Angaben zum CO₂-Fußabdruck und zu weiteren Umweltwirkungen erfordern. Die methodische Grundlage dafür liefert die Ökobilanz (Life Cycle Assessment, LCA). Umweltproduktdeklarationen (Environmental Product Declarations, EPD) fassen die Ergebnisse einer LCA in einem standardisierten, verifizierten Format zusammen und können als Nachweis gegenüber Kund:innen, Behörden und im Rahmen des DPP genutzt werden.
Wer bereits LCAs oder EPDs erstellt hat, verfügt über einen wertvollen Vorsprung, denn die erhobenen Daten können direkt in den Pass einfließen. Wer noch keine Ökobilanz oder Umweltproduktdeklaration hat, findet im DPP einen guten Anlass dafür. Unterstützung bei Datenerhebung und Ökobilanzierung liefert ein professionelles LCA-Consulting.
DPP-Pflichten prüfen und Roadmap entwickeln
Der regulatorische Rahmen steht, die konkreten Anforderungen folgen bald produktgruppenspezifisch. Wir unterstützen Sie bei der Einführung des Digitalen Produktpasses für Ihre Produkte: von der Betroffenheitsanalyse über die Dateninventur und Schnittstellenklärung bis zur Roadmap, fachlich fundiert und auf Ihre Situation zugeschnitten.
FAQ zum Digitalen Produktpass
Ja, der Digital Product Passport wird schrittweise und produktgruppenspezifisch zur Pflicht in der EU. Verpflichtend wird er jeweils dann, wenn für eine Produktgruppe ein entsprechender delegierter Rechtsakt in Kraft tritt und die darin vorgesehene Übergangsfrist abgelaufen ist.
Der erste konkrete Pflichttermin betrifft den digitalen Batteriepass: Er wird ab dem 18. Februar 2027 für bestimmte Batteriekategorien verpflichtend. Für weitere Produktgruppen wie Textilien, Möbel oder Eisen und Stahl laufen die Vorbereitungen. Verbindliche Termine stehen noch nicht fest, werden aber bis spätestens 2030 erwartet.
Ja. Die Pflicht richtet sich nach der Produktgruppe, nicht nach der Unternehmensgröße. Auch KMU, die betroffene Produkte in der EU in Verkehr bringen, müssen einen DPP bereitstellen. Wer nicht direkt betroffen ist, wird häufig indirekt als Zulieferer mit Datenanfragen konfrontiert.
Nein. Der Zugriff auf den DPP ist rollenbasiert geregelt. Nicht alle hinterlegten Informationen sind für jeden einsehbar. Die ESPR unterscheidet explizit zwischen drei Zugriffsebenen: Basisinformationen wie Materialzusammensetzung oder Recyclinghinweise können öffentlich zugänglich sein. Weitergehende Daten wie technische Spezifikationen, Reparaturanleitungen oder Lieferkettendaten stehen nur berechtigten Akteuren zur Verfügung, etwa Reparaturbetrieben oder Händlern. Marktüberwachungs- und Zollbehörden wiederum haben Zugriff auf Konformitäts- und Kontrolldaten über das zentrale DPP-Register der EU.
Sensible Geschäftsinformationen können also geschützt bleiben. Das rollenbasierte Zugangsmodell ist explizit Teil des ESPR-Rahmens.
Direkt verpflichtet ist der sogenannte Economic Operator, also das Unternehmen, das das Produkt erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr bringt. Zulieferer sind nicht direkt gesetzlich verpflichtet, werden aber zunehmend von ihren Kund:innen zur Bereitstellung relevanter Produktdaten aufgefordert. Wer Daten nicht liefern kann, riskiert den Verlust von Lieferantenqualifikationen.
Das hängt vor allem davon ab, wie vollständig und strukturiert die Produktdaten bereits vorliegen. Erfahrungsgemäß sollte man mit einem Vorlauf von 12 bis 24 Monaten rechnen, um Datenstrukturen aufzubauen, Lieferanten zu integrieren und IT-Systeme anzupassen. Wer früh mit der Betroffenheitsanalyse beginnt, verschafft sich entscheidende Flexibilität.
Das DPP-Register ist eine zentrale digitale Datenbank der EU-Kommission, die bis zum 19. Juli 2026 eingerichtet sein muss. Im Register werden mindestens die eindeutigen Produktkennungen aller DPP-pflichtigen Produkte gespeichert. Wer ein Produkt in Verkehr bringt, ist verantwortlich für den Datenupload und erhält danach automatisch eine Registrierungskennung.
Das Register hat auch eine Zollfunktion: Importeure können Produkte erst dann in den freien Verkehr überführen, wenn die Registrierungskennung und der Warencode mit den Registerdaten übereinstimmen. Zugriff haben die EU-Kommission, nationale Behörden und Zollbehörden. Ergänzend wird ein öffentliches Webportal eingerichtet, über das Produktpassdaten entsprechend der jeweiligen Zugriffsrechte gesucht und verglichen werden können
Die ESPR (Ecodesign for Sustainable Products Regulation) ist die EU-Ökodesign-Verordnung, die seit Juli 2024 in Kraft ist. Sie bildet den übergeordneten Rechtsrahmen für den Digitalen Produktpass und legt fest, dass für Produkte mit Ökodesign-Anforderungen ein DPP verpflichtend wird. Die konkreten Anforderungen je Produktgruppe werden in produktspezifischen delegierten Rechtsakten festgelegt.
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