de

Webinar-Reihe „EU-Produktrecht 2026″: EmpCo, BauPVO und Digitaler Produktpass

Unter dem Titel „EU-Produktrecht 2026: Marktzugang mit Auflagen – EmpCo-Richtlinie, Bauprodukteverordnung und Digitaler Produktpass“ laden wir zu drei kostenlosen Webinaren im Oktober und November 2026 ein.

Drei neue EU-Vorgaben verlangen künftig Daten zur Nachhaltigkeit von Produkten:

  • Die EmpCo-Richtlinie verschiebt ab dem 27. September 2026 die Beweislast für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbraucher:innen auf das Unternehmen.
  • Die Bauprodukteverordnung nimmt Umweltdaten in die Leistungs- und Konformitätserklärung auf, gestaffelt nach Produktfamilie.
  • Der digitale Produktpass bündelt diese Daten und macht sie zugänglich, für Bauprodukte und für die Produktgruppen der Ökodesign-Verordnung.

Betroffen sind Unternehmen jeder Größe und Branche, und nicht nur Hersteller: Auch Importeure, Händler und Online-Marktplätze tragen eigene Pflichten, Zulieferer werden für die Daten gebraucht. Der Unternehmenssitz spielt keine Rolle, entscheidend ist der Absatz in der EU.

In drei Terminen zeigen wir die Pflichten, die verlangten Nachweise und Wege zur Umsetzung. Die geforderten Daten sind nicht identisch, überschneiden sich aber: Eine Ökobilanz kann zum Beispiel die Datengrundlage für die Umweltdaten der Bauprodukteverordnung, für Klimaaussagen nach EmpCo und für den CO₂-Fußabdruck im Produktpass liefern.

Kartonverpackung mit Aufdruck ‚Climate neutral Packaging‘ – Beispiel für eine Klimaneutralitäts‑Aussage auf Verpackungen.

Termin 1: Umweltaussagen nach EmpCo

„Umweltaussagen nach EmpCo: Werben ohne Angriffsfläche ab dem 27. September“

Donnerstag, 08.10.2026, 14.00 – 15.00 Uhr, mit Zeit für Fragen
Referentinnen: Dr. Lisa Winter, Dr. Johanna Pohl

Für Sie relevant, wenn Sie gegenüber Verbraucher:innen mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen arbeiten.

Ab dem 27. September 2026 ist die Empowering-Consumers-Richtlinie (EU) 2024/825 anzuwenden, in Deutschland über das Dritte UWG-Änderungsgesetz, in Österreich über die UWG-Novelle vom 7. Juli 2026. Betroffen sind nicht nur neue Kampagnen: Auch Verpackungen und Etiketten im Lager müssen ab diesem Tag passen, eine Abverkaufsfrist gibt es nicht. Wir zeigen, welche Aussagen die Richtlinie verbietet, welche Belege sie verlangt und was mit Nachhaltigkeitssiegeln passiert. Anhand konkreter Praxisbeispiele arbeiten wir uns durch, was weiterhin geht und was nicht mehr, von „klimaneutral“ bis zur Verpackungsgestaltung mit Blattmotiven, und wie sich riskante Formulierungen umschreiben lassen.

Termin 2: Digitaler Produktpass, gemeinsam mit CAS

„Digitaler Produktpass: Anforderungen und praktisches Datenmanagement“

Dienstag, 10.11.2026, 10.00 – 11.00 Uhr, mit Zeit für Fragen
Referierende: Dr. Lisa Winter (intep), Rebecca Weber (CAS)

Für Sie relevant, wenn Ihre Produkte unter die Bauprodukte- oder die Ökodesign-Verordnung fallen.

Der digitale Produktpass (DPP) kommt für verschiedene Produktgruppen über die Ökodesign-Verordnung, für Bauprodukte über die Bauprodukteverordnung, jeweils mit eigenen Zeitplänen. Der Termin ist zweigeteilt: Intep führt in die regulatorischen Anforderungen ein, von den Datenanforderungen bis zum Verifikationsprozess. Die CAS zeigt anschließend, wie sich Produktdaten über eine zentrale Plattform entlang der Lieferkette erfassen und für den DPP wie für andere Regulierungsanforderungen nutzen lassen.

Grüner Sessel mit QR‑Code, der Informationen des Digitalen Produktpasses wie CO₂‑Fußabdruck, Materialien, Lieferkette, Reparatur und Recycling visualisiert.
Visualisierung zur Bauproduktenverordnung EU 2024/3110 mit EU‑Flagge, Bauziegeln und einem Ratgeber‑Dokument zur regulatorischen Einordnung.

Termin 3: Bauprodukteverordnung in der Praxis

„Bauprodukteverordnung in der Praxis: Einfach umsetzen mit DoPC, EPD und Bau-DPP“

Dienstag, 17.11.2026, 13.00 – 14.00 Uhr, mit Zeit für Fragen
Referentinnen: Dr. Lisa Winter, Dr. Johanna Pohl

Für Sie relevant, wenn Sie Produkte herstellen, einführen oder handeln, die dauerhaft in Bauwerke eingebaut werden.

Die neue EU-Bauprodukteverordnung (EU) 2024/3110 greift nicht auf einen Schlag, sondern Produktgruppe für Produktgruppe: von Dämmstoffen und Fenstern über Rohre und Sanitärprodukte bis zu Bauklebstoffen und Bodenbelägen. Für die 36 Produktfamilien in Anhang VII gilt künftig: Ohne Leistungs- und Konformitätserklärung mit Umweltdaten darf ein Produkt nicht bereitgestellt werden. Wir gehen den Zeitplan mit den Produktfamilien durch, zeigen, was in die Erklärung gehört und wie eine Umweltproduktdeklaration (EPD) dafür entsteht, und ordnen ein, wo der digitale Produktpass an die Bauprodukteverordnung anknüpft.

Fragen zur Reihe

Für Rückfragen zu den Terminen und Inhalten erreichen Sie uns unter veranstaltungen@intep.com oder über den Kontakt-Button oben rechts.

Ihre Ansprechpersonen

Geschäftsführerin Standorte Berlin & Hamburg

Dr. Lisa Winter

Senior Consultant

Dr. Johanna Pohl

Immer auf dem neuesten Stand bleiben

Der intep-Newsletter informiert zu aktuellen Entwicklungen der Nachhaltigkeit, beschreibt Lösungsvorschläge und präsentiert passende Angebote aus unserem Leistungskatalog.

    Ich interessiere mich für Inhalte zu:


    Wenn Sie das Formular absenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten zum Zweck der Zusendung eines E-Mail-Newsletters verwendet werden. Der Newsletter enthält Informationen zu den Angeboten von intep sowie aktuellen Themen der Nachhaltigkeit und wird alle zwei bis vier Monate verschickt. Ihre Daten werden ausschließlich zum genannten Zweck verwendet und nur an unseren E-Mail-Marketing-Dienstleister weitergegeben. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen und sich von diesem Newsletter abmelden.